Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik 1975, Seite 17

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1975, Seite 17 (StPO DDR 1974, S. 17); 17 Allg. Best f. Ermittlungs- u. gerichtl. Verfahren bei der Aufklärung der Straftat, Ihrer Folgen, gesellschaftlichen Zusammenhänge, Ihrer Ursachen und Bedingungen und der Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten zu unterstützen. Sie sollen zugleich die sich aus der Begutachtung ergebenden Hinweise zur Verhütung von Rechtsverletzungen darlegen. S3 Auswahl der Sachverständigen (1) Sachverständigengutachten sollen von dem Gericht, dem Staatsanwalt oder den Untersuchungsorganen bei den entsprechenden staatlichen Einrichtungen angefordert werden. Die Einrichtung kann einen ihrer Mitarbeiter mit der Vertretung des von ihr erstatteten Gutachtens vor Gericht oder mit der selbständigen Erstattung des Gutachtens beauftragen. (2) Andere Sachverständige sind als Gutachter heranzuziehen, wenn besondere Umstände es erfordern, (3) Die von einer staatlichen Dienststelle beauftragten und die sonst herangezogenen Sachverständigen sind zur Erstattung des Gutachtens verpflichtet. (4) Als Sachverständiger darf nicht tätig werden, auf wen die Ausschüeßungs-grtlnde des § 157 Ziffern 1 bis 4 zutreffen. Wahrheitspflicht (1) Der Sachverständige ist verpflichtet, sein Gutachten gewissenhaft und wahrheitsgemäß zu erstatten. (2) Vor der Erstattung des Gutachtens ist der Sachverständige auf seine Pflichten hinzuweisen und über die strafrechtlichen Folgen eines vorsätzlich falschen oder unvollständigen Gutachtens zu belehren. (41 Ladung und Säumnisfolgen (1) Auf die Ladung von Sachverständigen finden die Vorschriften über den Zeugen entsprechende Anwendung. (2) Erscheint der Sachverständige trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht oder verweigert er die Erstattung des Gutachtens ohne genügende Begründung, so können ihm die dadurch entstandenen Auslagen und eine Ordnungsstrafe auferlegt werden. 542 Vorbereitung des Gutachtens (1) Dem Sachverständigen kann zur Vorbereitung des Gutachtens durch Vernehmung von Zeugen, des Beschuldigten oder des Angeklagten weitere Aufklärung verschafft werden. Er kann im Rahmen des ihm erteilten Auftrages Angehörige des Beschuldigten oder des Angeklagten oder andere Personen befragen, wenn dies zur Vorberedtung des Gutachtens notwendig ist; hiervon 1st das ersuchende Rechtspflegeorgan zu unterrichten. (2) Zur Vorbereitung des Gutachtens kann ihm gestattet werden, die Akten einzusehen, der Vernehmung von Zeugen, des Beschuldigten oder des Angeklagten beizuwohnen und an sie unmittelbar Fragen zu stellen. Ihm können Vergleichsproben und andere Untersuchungsmaterlalien zur Verfügung gestellt werden. 543 Vorbereitung von psychiatrischen Gutachten (1) Zur Vorbereitung eines Gutachtens über den Geisteszustand des Beschuldigten oder des Angeklagten kann auf Antrag ei- daß der Beschuldigte oder der Angeklagte in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen und dort beobachtet wird. (2) Die Anordnung steht dem Richter, im Ermittlungsverfahren dem Staatsan- (3) Die Unterbringung darf die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Körperliche Untersuchung (1) Die körperliche Untersuchung des Beschuldigten oder des Angeklagten einschließlich der Entnahme von Blutproben darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind.;
Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1975, Seite 17 (StPO DDR 1974, S. 17) Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1975, Seite 17 (StPO DDR 1974, S. 17)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1975, Textausgabe mit Sachregister, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 2. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975 (StPO DDR 1975, S. 1-160).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit. tiVät ihnen. Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Verhaltensanforderungen an die Mitarbeiter der -Abteilung Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache , tierter in Auswirkung der zunehmenden Aggressivität und Gefährlichkeit des Imperialismus und die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten Entscheidungen über die politisch-operative Bedeutsamkeit der erkannten Schwerpunkte treffen und festlegen, welche davon vorrangig zu bearbeiten sind, um die Konzentration der operativen Kräfte und Mittel sowie der wesentlichen Aufgaben und Maßnahmen der Leitungstätigkeit und ihrer weiteren Vervollkommnung. werden durch alle Leiter, mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter erarbeitet.

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