Strafgesetzgebung in Deutschland 1972, Seite 278

Strafgesetzgebung in Deutschland [Bundesrepublik Deutschland (BRD) und Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1972, Seite 278 (Str.-Ges. Dtl. StGB BRD DDR 1972, S. 278); 278 Bundesrepublik Deutschland Deutsche Demokratische Republik §41 Mangelhafte Dienstaufsicht (1) Wer es vorsätzlich unterläßt, Untergebene pflichtgemäß zu beaufsichtigen oder beaufsichtigen zu lassen, und dadurch eine schwerwiegende Folge (§ 2 Nr. 3) herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Der Versuch ist strafbar. (2) Wer im Falle des Absatzes 1 die schwerwiegende Folge fahrlässig herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Strafarrest bestraft. (3) Wer die Aufsichtspflicht leichtfertig verletzt und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Strafarrest bestraft. (4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, soweit in anderen Vorschriften eine schwerere Strafe angedroht ist. Vierter Abschnitt Straftaten gegen andere militärische Pflichten §42 Unwahre dienstliche Meldung (1) Wer vorsätzlich 1. in einer dienstlichen Meldung oder Erklärung unwahre Angaben über Tatsachen von dienstlicher Bedeutung macht, 2. eine solche Meldung weitergibt, ohne sie pflichtgemäß zu berichtigen, oder 3. eine dienstliche Meldung unrichtig übermittelt und dadurch eine schwerwiegende Folge (§ 2 Nr. 3) herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Der Versuch ist strafbar. (2) Wer im Falle des Absatzes 1 die schwerwiegende Folge fahrlässig herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Strafarrest bestraft. (3) Wer im Falle des Absatzes 1 leichtfertig handelt und die schwerwiegende Folge wenigstens fahrlässig herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Straf arrest bestraft. §43 Unterlassene Meldung (1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Meuterei (§ 27) oder einer Sabotage (§109e Abs. 1 des Strafgesetzbuches) zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es vorsätzlich unterläßt, unverzüglich Meldung zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Straf arrest bestraft. (2) § 139 des Strafgesetzbuches gilt entsprechend. §269 Verletzung der Dienstaufsichtspflicht durch Vorgesetzte (1) Ein Vorgesetzter, der Unterstellte zur Verletzung von Dienstvorschriften auffordert oder ihre Verletzung aus Nachlässigkeit oder Pflichtvergessenheit duldet, wird, wenn durch dieses Verhalten des Unterstellten fahrlässig schwere Folgen für das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder für die Gefechtsbereitschaft oder Kampffähigkeit der Truppe verursacht werden, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Strafarrest bestraft. (2) Wer die Tat im Verteidigungszustand begeht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu acht Jahren bestraft. §266 Verletzung der Meldepflicht (1) Wer es pflichtwidrig unterläßt, eine Meldung zu erstatten oder wider besseres Wissen in einer Meldung unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird, wenn dadurch vorsätzlich oder fahrlässig eine Gefährdung der Gefechtsbereitschaft oder Kampffähigkeit der Truppe oder andere schwere Folgen verursacht werden, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Strafarrest bestraft.;
Strafgesetzgebung in Deutschland [Bundesrepublik Deutschland (BRD) und Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1972, Seite 278 (Str.-Ges. Dtl. StGB BRD DDR 1972, S. 278) Strafgesetzgebung in Deutschland [Bundesrepublik Deutschland (BRD) und Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1972, Seite 278 (Str.-Ges. Dtl. StGB BRD DDR 1972, S. 278)

Dokumentation: Strafgesetzgebung in Deutschland [Bundesrepublik Deutschland (BRD) und Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1972. Eine synoptische Darstellung der Strafgesetzbücher der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, Friedrich-Christian Schroeder, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) Tübingen, 1972 (Str.-Ges. Dtl. StGB BRD DDR 1972, S. 1-286).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft heißt es im Punkt : Der Verhaftete kann zeitweilig dem Untersuchungsorgan zur Durchführung vor Ermittlungshandlungen übergeben werden.

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