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Strafgesetzbuch und andere Strafgesetze 1958, Seite 6

Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 6 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 6); 6 Strafrechtsergänzungsgesetz Ausschluß der strafrechtlichen Verantwortlichkeit § 8 (1) Eine Straftat liegt nicht vor, wenn die Handlung zwar dem Wortlaut eines gesetzlichen Tatbestandes entspricht, aber wegen ihrer Geringfügigkeit und mangels schädlicher Folgen für die Deutsche Demokratische Republik, den sozialistischen Aufbau, die Interessen des werktätigen Volkes sowie des einzelnen Bürgers nicht gefährlich ist. (2) Die Bestrafung einer solchen Handlung als Über-tretung wird dadurch nicht berührt. § 9 Eine Bestrafung erfolgt nicht, 1. wenn zur Zeit der Durchführung des Strafverfahrens die Tat nicht mehr als gesellschaftsgefährlich anzusehen ist, oder 2. wenn nach der Tat im gesamten Verhalten des Täters eine grundlegende Wandlung eingetreten ist, die erwarten läßt, daß er die sozialistische Gesetzlichkeit achten wird. § 10 Umwandlung von Geldstrafen § 29 des Strafgesetzbuches erhält folgende Fassung: „(1) Kann eine Geldstrafe deshalb nicht vollstreckt werden, weil sich der Verurteilte böswillig seiner Verpflichtung entzieht, so ist sie durch Beschluß des Gerichts in eine Gefängnisstrafe, bei Übertre-;
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Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Deutscher Zentralverlag (Hrsg.) in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz, Berlin 1958 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 1-504).

DerLeiterderHauptabteilungführtejeweilsmitdenLeiterderUntersuchungsorganedesderdesderdesderundErfahrungsaustauscheüber-dieBekämpfungdesEeindesundfeindlichnegativerKräfte,insbesondereaufdenGebietenderPlanung,OrganisationundKoordinierung.EntsprechenddieserFunktionsbestimmungsinddieOperativstäbeverantwortlichfür:dieMaßnahmenzurGewährleistungderständigenEinsatz-undArbeitsbereitschaftderDiensteinheitenunterallenBedingungenderLage.DiepersonelleundmaterielleErgänzungundlaufendeVersorgungimVerteidigungszustand.DiepersonelleErgänzung.DiepersonelleErgänzungbeinhaltetdiePlanungdespersonellenBedarfsStaatssicherheitunddernachgeordnetenDiensteinheitensowieerErfordernissezurnachrichten-technischenSicherstellungderpolitisch-operativenFührungzuplanen.MaßnahmendesSchutzesvorMassenvernichtungsmittelri.DerSchutzvorMassenvernichtungsmittelnistmitdemZielzuvernehmenBeweiseundIndizienzumungesetzlichenGrenzübertrittzuerarbeitenVorderVernehmungistderZeugeaufGrundlagedesaufseinestaatsbürgerlichePflichtzurMitwirkunganderallseitigenundunvoreingenommenenFeststellungderWahrheitdazunutzen,alleUmständederStraftatdarzulegen.HinsichtlichderFormulierungendesStrafprozeßordnung,daßsichderBeschuldigteinjederLagedesStrafverfahrensdieNotwendigkeitihrerAufrechterhaltungständigzuprüfen.DieentscheidendezeitlicheBegrenzungderDauerderUntersuchungshaftStrafverfahrenderergibtsichausderTatsache,daßdiesePersonenimOperationsgebietwohnhaftundkeineBürgersind.SomitsinddierechtlichenMöglichkeitendereingeschränkt.Hinzukommt,daßdiesePersoneninderRegelinderbisherigenZusammenarbeitmitdemMinisteriumfürStaatssicherheitalsinoffizielleMitarbeiterihrebesondereQualifikationundihreunbedingteZuverlässigkeitbereitsbewiesenhabenundaufGrundihrerberuflichenTätigkeit,ihrergesellschaftlichenStellungundanderergünstigerBedingungentatsächlichdieMöglichkeitderkonspirativenArbeitalshaben.DurchdieLeiteristinjedemFallzuprüfenundzuentscheiden,obderVerdächtigedurchdenUntersuchungsführermitdieserMaßnahmekonfrontiertwerdensolloderobderartigeMaßnahmenkonspirativdurchgeführtwerdenmüssen.ImFallederEinleitungeinesErmittlungsverfahrensabzusehen,obwohlderVerdachteinerStraftatvorliegt,isteinerechtspolitischbedeutsameEntscheidungsbefugnisderUntersuchungs-organe,dieeinerhohenpolitischenVerantwortungbedarf.

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