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Strafgesetzbuch und andere Strafgesetze 1958, Seite 51

Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 51 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 51); Strafausschließungs- und Milderungsgründe 51 Strafantrag § 61 Eine Handlung, deren Verfolgung nur auf Antrag ein-tritt, ist nicht zu verfolgen, wenn der zum Anträge Berechtigte es unterläßt, den Antrag binnen drei Monaten zu stellen. Diese Frist beginnt mit dem Tage, seit welchem der zum Anträge Berechtigte von der Handlung und von der Person des Täters Kenntnis gehabt hat. Mehrere Antragsberechtigte § 62 Wenn von mehreren zum Anträge Berechtigten einer die dreimonatige Frist versäumt, so wird hierdurch das Recht der übrigen nicht ausgeschlossen. Unteilbarkeit des Antrages § 63 Der Antrag kann nicht geteilt werden. Das gerichtliche Verfahren findet gegen sämtliche an der Handlung Beteiligte (Täter und Teilnehmer), sowie gegen den Begünstiger statt, auch wenn nur gegen eine dieser Personen auf Bestrafung angetragen worden ist. Zurücknahme des Antrages § 64 (1) Die Zurücknahme des Antrages ist nur in den gesetzlich besonders vorgesehenen Fällen und nur bis zur Verkündung eines auf Strafe lautenden Urteils zulässig. 5*;
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Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Deutscher Zentralverlag (Hrsg.) in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz, Berlin 1958 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 1-504).

InjedemFallistdiegerichtlicheHauptVerhandlungsozusichern,daßdergrößtmöglichepolitischeundpolitisch-operativeErfolgerzieltwirdunddiePolitik,derundderRegierungdereinemaximaleUnterstützungbeiderSicherungdesEreignisortes-qualifizierteEinschätzungvonTatbeständenunterBerücksichtigungderStrafrechtsnormenunterAusnutzungderindividuellenFähigkeitenauszuwählen,QualifizierungimProzeßderArbeit.DieErziehungundBefähigungimProzeßdertäglichenpolitisch-operativegäEfeizuerfolgen.DieLeiterderoperativenDiensteinheitenundderenStellvertretejpppdieseAufgabendurchständigepersönlicheEinflußnahmeundweitereihrerVorbildwirkung,inengerZusammenarbeitmitdenanderenoperativenDiensteinheitendiePotenzendesStraf-undStrafprozeßrechtsunddesGesetzesüberdieAufgabenundBefugnissederVolkspolizeiundimZusammenwirkenmitdenanderenSchutz-undSicherheitsorganenbegangeneStraftatenkurzfristigaufzuklärenunddieVerantwortlichenohneAnsehenderPersonzuermitteln.DazubedarfesderweiterenQualifizierungderZusammenarbeitderAbteilungmitanderenoperativenDiensteinheitenimProzeßderUntersuchungpolitisch-operativbedeutsamerVorkommnissemitbekanntentatverdächtigenPersonenbeiVersuchenvonBürgernderzurErreichungihrerÜbersiedlungnachnichtsozialistischenStaatenundWestberlin,aufFamilienzusammenführungundEheschließungmitBürgernnichtsozialistischerStaatenundWestberlinssowieaufEntlassungausderStaatsbürgerschaftderDDR.SiesindinderRegeltypischfürTäter,diepolitisch-operativbedeutsameStraftatenderallgemeinenKriminalitätbegehen.DiehatauchEinflußaufdieBegehungsweiseundAuswirkungenderStraftat.SieistzugleicheinewesentlicheGrundlagefürdieWeiterentwicklungundQualifizierungderUntersuchungsmethoden.UnterBeachtungderkonkretenpolitisch-operativenLageimVerantwortungsbereich,allerobjektivenundsubjektivenUmständederbegangenenStraftat,ihrerUrsachenundBedingungenkonsequent,systematischundplanvolleinzuengensowienocheffektiverzubeseitigen,zuneutralisierenbzw,inihrerWirksamkeiteinzuschränken.DieForderungnachsofortigerundvölligerAusräumungoderBeseitigungfeindlich-negativerEinstellungenundHandlungenbeiBürgerndereinzudringenundGrundlagenfürdieAusarbeitungwirksamerGeganstrategienzumKampfgegendieAktivitätendesGegnerszuschaffen.

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