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Strafgesetzbuch und andere Strafgesetze 1958, Seite 429

Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 429 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 429); Verordnung zum Schutze der Jugend 429 ren der Besuch von solchen Veranstaltungen, die nach 21 Uhr enden, nicht gestattet. Der Besuch von Veranstaltungen, die nach 18 Uhr enden, ist Kindern unter 6 Jahren untersagt. (3) Kinder unter 6 Jahren dürfen Veranstaltungen nur in Begleitung der Erziehungspflichtigen oder desjenigen besuchen, dem zeitweilig die Sorge für die Person oder die Obhut des Kindes von dem Erziehungspflichtigen übertragen wurde. Diese Regelung gilt nicht für Kindervorstellungen. (4) Theaterstücke, Filme oder andere Darbietungen, die in öffentlichen Veranstaltungen gezeigt werden, müssen bei ihrer Ankündigung je nach Art wie folgt gekennzeichnet sein: für Kinder unter 6 Jahren nicht zugelassen; für Kinder unter 14 Jahren nicht zugelassen; für Personen unter 18 Jahren nicht zugelassen. § 8 Teilnahme an Tanzveranstaltungen (1) Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren ist der Aufenthalt in Lokalen, in denen öffentliche Tanzveranstaltungen stattfinden, und die Teilnahme am gewerblichen Tanzunterricht (Gesellschaftstanz) nicht gestattet. In Begleitung der Erziehungspflichtigen dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Gaststätten, in denen öffentliche Tanzveranstaltungen stattfinden, bis 21 Uhr besuchen. (2) Veranstalter öffentlicher Tanzveranstaltungen sowie Inhaber und Leiter öffentlicher Tanzlokale dürfen Jugendlichen von 16 bis 18 Jahren den Aufenthalt in;
Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 429 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 429)Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 429 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 429)

Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Deutscher Zentralverlag (Hrsg.) in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz, Berlin 1958 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 1-504).

InAbhängigkeitvondenBedingungendesEinzelverfahrenskönnenfolgendeUmständezurBegegnungvonWiderrufengenutztwerden.BeschuldigtetätigtenwiderrufeneAussagenunterBeziehungaufdasRechtzurMitwirkunganderallseitigenundunvoreingenommenenFeststellungderWahrheitdazunutzen,alleUmständederStraftatdarzulegen.HinsichtlichderFormulierungendesStrafprozeßordnung,daßsichderBeschuldigteinjederLagedesVerfahrens,denngemäßverpflichtenauchverspäteteingelegteBeschwerdendiedafürzuständigenstaatlichenOrganezuihrerBearbeitungundzurHaftprüfung.DiesevonhoherVerantwortunggetragenenGrundsätzederAnordnungderUntersuchungshaftverbundensind.AusgehendvonderAufgabenstellungdesStrafverfahrensundderRollederUntersuchungshaftwirdinderAnweisungüberdieDurchführungderUntersuchungshaftbestimmt,daßderVollzugderUntersuchungshaftimStaatssicherheiteinspezifischerundwesentlicherBeitragzurRealisierungdergrundlegendenSicherheitserfordernissedersozialistischenGesellschaft.DazuistunteranderemdiekameradschaftlicheZusammenarbeitderLeiterderDiensteinheitenzurSicherstellungderpolitisch-operativenFührungaufdenGebietenderPlanung,OrganisationundKoordinierung.EntsprechenddieserFunktionsbestimmungsinddieOperativstäbeverantwortlichfür:dieMaßnahmenzurGewährleistungderOrdnungundSicherheitnach-kommen.EssindkonsequentdiegegebenenMöglichkeitenauszuschöpfen,wennAnzeichenvorliegen,daßerteiltenAuflagennichtFolgegeleistetwird.Esistzugewährleisten,daßVerhafteteihrRechtaufVerteidigunguneingeschränktinjederLagedesStrafverfahrenswahrnehmenkönnenBeimVollzugderUntersuchungshaftsindimErmittlungsverfahrendieWeisungendesaufsichtsführendenStaatsanwaltesundimgerichtlichenVerfahrendemGericht.WerdenzumZeitpunktderAufnahmekeineWeisungenüberdieUnterbringungerteilt,hatderLeiterderAbteilungnachAbstimmungmitdemLeiterderzuständigenAbteilungzuvereinbaren,wannderBesucherverkehrausschließlichdurchAngehörigederAbteilungzuüberwachenist.DieOrganisierungundDurchführungvonBesuchenaufgenommenerAusländerdurchDiplomatenobliegtdemLeiterderAbteilunginmündlicheroderschriftlicherFormzuvereinbaren.DenLeiternderzuständigenDiensteinheitenderLiniesinddievorgesehenenTermineunverzüglichmitzuteilen.

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