Strafgesetzbuch und andere Strafgesetze 1958, Seite 429

Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 429 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 429); Verordnung zum Schutze der Jugend 429 ren der Besuch von solchen Veranstaltungen, die nach 21 Uhr enden, nicht gestattet. Der Besuch von Veranstaltungen, die nach 18 Uhr enden, ist Kindern unter 6 Jahren untersagt. (3) Kinder unter 6 Jahren dürfen Veranstaltungen nur in Begleitung der Erziehungspflichtigen oder desjenigen besuchen, dem zeitweilig die Sorge für die Person oder die Obhut des Kindes von dem Erziehungspflichtigen übertragen wurde. Diese Regelung gilt nicht für Kindervorstellungen. (4) Theaterstücke, Filme oder andere Darbietungen, die in öffentlichen Veranstaltungen gezeigt werden, müssen bei ihrer Ankündigung je nach Art wie folgt gekennzeichnet sein: für Kinder unter 6 Jahren nicht zugelassen; für Kinder unter 14 Jahren nicht zugelassen; für Personen unter 18 Jahren nicht zugelassen. § 8 Teilnahme an Tanzveranstaltungen (1) Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren ist der Aufenthalt in Lokalen, in denen öffentliche Tanzveranstaltungen stattfinden, und die Teilnahme am gewerblichen Tanzunterricht (Gesellschaftstanz) nicht gestattet. In Begleitung der Erziehungspflichtigen dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Gaststätten, in denen öffentliche Tanzveranstaltungen stattfinden, bis 21 Uhr besuchen. (2) Veranstalter öffentlicher Tanzveranstaltungen sowie Inhaber und Leiter öffentlicher Tanzlokale dürfen Jugendlichen von 16 bis 18 Jahren den Aufenthalt in;
Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 429 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 429) Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 429 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 429)

Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Deutscher Zentralverlag (Hrsg.) in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz, Berlin 1958 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 1-504).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der vorgenommen. ,Gen. Oberst Voßwinkel, Leiter der Halle Ergebnisse und Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Untersuchungsabteilung und mit den.

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