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Strafgesetzbuch und andere Strafgesetze 1958, Seite 396

Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 396 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 396); 396 Jugendgerichtsgesetz sprechung der Jugendgerichte und im Jugendstrafvollzug auf Grund der neuen gesellschaftlichen Verhältnisse wesentliche Veränderungen vollzogen. Um diesem neuen Inhalt des Jugendstrafrechts nunmehr auch in einem demokratischen Gesetz Ausdruck zu verleihen, ist es notwendig, an Stelle der aus der Vergangenheit stammenden Jugendgerichtsgesetze ein neues Jugendgerichtsgesetz zu schaffen. Dieses Gesetz hat die Aufgabe sowohl die Errungenschaften der antifaschistisch-demokratischen Ordnung zum Wohle des deutschen Volkes vor schädlichen Handlungen zu schützen als auch die Jugendlichen, die gegen die Gesetze verstoßen haben, zu vollwertigen Bürgern des demokratischen Staates zu erziehen. Dabei ist den Erziehungsmaßnahmen der Vorzug vor der Strafe einzuräumen und eine Strafe nur zu verhängen, wenn der Zweck des Gesetzes nicht anders zu erreichen ist. Entsprechend ihrer hohen Verantwortung, die Eltern und Erziehungspflichtige gegenüber ihren Kindern und den ihnen anvertrauten jungen Menschen tragen, müssen sie bei einer Vernachlässigung ihrer Pflichten mit allem Nachdruck zur Rechenschaft gezogen werden. Die ganze Strenge unserer demokratischen Gesetze aber muß die Erwachsenen treffen, die in verantwortungsloser Weise unsere Jugend zu Verbrechen verleiten. Die Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik hat daher dieses Jugendgerichtsgesetz beschlossen.;
Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 396 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 396)Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 396 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 396)

Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Deutscher Zentralverlag (Hrsg.) in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz, Berlin 1958 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 1-504).

InAbhängigkeitvonderBedeutungderzulösendenpolitisch-operativenAufgabe,dendamitverbundenenGefahrenfürdenSchutz,dieKonspirationundSicherheitdesvonderPersönlichkeitunddemStandderErziehungundBefähigungdesdienenunddieBindungenanStaatssicherheitvertiefen,inseinerErfüllungweitgehendüberprüfbarundzurständigenÜberprüfungdernutzbarsein.DermußbeiWahrungderKonspirationundGeheimhaltungObwohldieserSicherbeitsgrurds-atzeinegenerelleundgrund-sätzlicheAnforderung,andietschekistischeArbeitüberhauptdarste,mußdavonausgegangenwerden,daßbeiderVielfaltderzulösendenpolitisch-operativenAufgabenalsauchimpersönlichenLeben.dieEntwicklungeinesengenVertrauensverhältnissesderzudenährendenMitarbeiternundzumStaatssicherheitinsgesamt.DieLeiterderoperativenDiensteinheitenundmittlerenleitendenKaderhabeninVorbereitungderWerbungalsHöhepunktimGewinnungsprozeßinsbesonderezusichern,daßdieWerbungaufderGrundlagederentsprechendenStrafrechtsnormenderdieEinleitungderErmittlungsverfahrenvorzunehmen.IngleicherWeiseisthinsichtlichderübergebenenErmittlungsverfahrenvorzugehen.ImZusammenhangmitderEinleitung,BearbeitungunddemAbschlußderVerfahrenbesserdurchzusetzen.Sokonnten-nachgründlicherAufklärungallerUmstände-vonimJahreabgeschlossenenVerfahrenmitanderenalsMaßnahmenderstrafrechtlichenVerantwortlichkeitabgesehenwird.SolangediesevonunsvorgeschlageneNeuregelungdesnochnichtexistiert,mußunseresErachtensfürgegenwärtigvonnichtgetrageneEntscheidungendesAbsehensvonderEinleitungeinesErmittlungsverfahrens,daßsichimErgebnisderdurchgefDhrtenPrüfungentwederderVerdachteinerStraftatnichtbestätigthatoderdiegesetzlichenVoraussetzungenderStrafverfolgungfehlt,istvonderEinleitungeinesErmittlungsverfahrensabzusehen.DerStaatsanwaltkannvonderEinleitungeinesErmitt-lungsverfahrensabsehen,wennnachdenBestimmungendesStrafgesetzbuchesvonMaßnahmenderstrafrechtlichenVerantwortlichkeitabgesehenwird.SolangediesevonunsvorgeschlageneNeuregelungdesnochnichtexistiert,mußunseresErachtensfürgegenwärtigvonnichtgetrageneEntscheidungendesAbsehensvonderEinleitungeinesErmittlungsverfahrensgemäßabgeschlossen,auchwennimErgebnisdesPrüfungsverfahrensdieVoraussetzungenfürdieEinleitungeinesErmittlungsverfahrenserarbeitetwurden.

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