Strafgesetzbuch und andere Strafgesetze 1958, Seite 384

Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 384 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 384); 384 Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten a) die nach § 8 vorgeschriebene Belehrung oder Aushändigung eines Merkblattes vorzunehmen, b) eine ihm nach § 9 oder nach § 15 obliegende Anzeige rechtzeitig zu erstatten, c) den Kranken oder Krankheitsverdächtigen nach § 11 zu befragen oder seine Angaben dem Gesundheitsamt unverzüglich zu übermitteln, d) einen Kranken oder Krankheitsverdächtigen gemäß § 13 einem Krankenhaus zu überweisen. (2) Ebenso wird der Arzt bestraft, der einen Kranken entgegen der Vorschrift des § 15 aus dem Krankenhaus entläßt oder vorübergehend beurlaubt. (3) Wer die im Abs. 1 a, b, c bezeichneten Handlungen fahrlässig begeht, wird mit Geldstrafe bis zu DM 3000, bestraft. (4) Einem Arzt, der entgegen der Vorschrift des § 13 einen Kranken oder Krankheitsverdächtigen nicht einem Krankenhaus überweist, wird durch das Landesgesundheitsamt die Befugnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes in eigener Praxis auf die Dauer von sechs Monaten bis zu zwei Jahren entzogen. § 17 Das Gesundheitsamt kann Personen, die an einer ansteckenden Geschlechtskrankheit leiden oder dessen verdächtig sind, die Ausübung bestimmter Berufe, die eine Ansteckungsgefahr für andere Personen mit sich bringen, ganz oder teilweise untersagen. § 18 (1) Das Gesundheitsamt kann anordnen, daß Personen, die dringend verdächtig sind, geschlechtskrank;
Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 384 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 384) Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 384 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 384)

Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Deutscher Zentralverlag (Hrsg.) in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz, Berlin 1958 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 1-504).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der und der dazu dienen müssen, eine höhere operative Wirksamkeit in der gesamten Arbeit mit sowie ein Maximum an Sicherheit in den Systemen zu gewährleisten.

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