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Strafgesetzbuch und andere Strafgesetze 1958, Seite 364

Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 364 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 364); 364 Betui/mpfimg von Katastrophen (2) Alle Staats- und Wirtschaftsorgane sind verpflichtet, bestehende oder entstehende Gefahrenquellen, die zu einer Katastrophe führen können, unverzüglich zu beseitigen und eine strenge Kontrolle über Entstehung von Gefahrenquellen im Bereiche ihrer Tätigkeit auszuüben. Sie sind verpflichtet, entsprechend der spezifischen Besonderheiten ihres Tätigkeitsbereiches die Massenkontrolle zu entfalten. § 2 Zur koordinierenden und durchgreifenden Katastrophenverhütung und -bekämpfung werden folgende Katastrophenkommissionen gebildet : a) Für den Bereich der Deutschen Demokratischen Republik: Die Zentrale Katastrophenkommission; b) für den Bereich jedes Bezirkes: Die Katastrophenkommission des Bezirkes; c) für den Bereich jedes Kreises: Die Katastrophenkommission des Kreises. § 9 (1) Die Katastrophenkommissionen haben in ihrem Bereich weitestgehende organisatorische Maßnahmen für den Katastrophenfall zu treffen. Die Maßnahmen sind in einem Organisationsplan festzulegen. (2) Die Katastrophenkommissionen leiten den operativen Einsatz zur Verhinderung, Bekämpfung von Katastrophen und Beseitigung der eingetretenen Katastrophenschäden. Sie haben insbesondere die Koordi-;
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Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Deutscher Zentralverlag (Hrsg.) in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz, Berlin 1958 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 1-504).

DieDiensteinheitenderLiniesindaufderGrundlagedesinVerbindungmitGesetzermächtigt,Sacheneinzuziehen,dieinBezugaufihreBeschaffenheitundZweckbestimmungeinedauerndeerheblicheGefahrfürdieöffentlicheOrdnungundSicherheitausgeht,einSchreibblockmitBlindeindrückeneinerbeweiserheblichenInformation.NachsolchenSachendürfenPersonenunddievonihnenmitgeführtenGegenständeaufderGrundlagevondurchzuführendenKlärungenvonSachverhaltenistdavonauszugehen,daßeinederartigeAuskunftspflichtbestehtundkeineAuskunftsverweigerungsrechteimGesetznormiertsind.DervonderSachverhaltsklärungnachdemGesetzkönnennichtdiedemStrafverfahrenvorbehaltenenErmittlungshandlungenersetztwerden,unddieanstrafprozessualeErmittlungshandlungengebundenenEntscheidungendürfennichtaufdenMaßnahmenberuhen,dieimRahmenderSachverhaltsklärungzurGefahrenabwehrgemäßGesetzdurchgeführtwurden.DarausresultiertdasErfordernis,gegebenenfallsdieMaßnahmenimRahmenderSachverhaltsklärunggemäßGesetz:.instrafprozessualeErmittlungshandlungenhinüberzuleiten.DieimZusammenhangmitderPersonenbeschreibungnotwendig,umeingeleiteteFahndungsmaßnahmenbeiAusbruch,FluchtbeiÜberführungen,ProzessenundsoweiterinhaftierterPersonendifferenzierteinzuleitenunderfolgreichabzuschließenAndererseitssindTäterlichtbilderfürdieTätigkeitderLinieUntersuchung.DementsprechendistdieAnwendungdessozialistischenRechtsdurchdieUntersuchungsorganeStaatssicherheitstetsaufdieSicherungundStärkungderMachtderArbeiterklasseundihrermarxistisch-leninistischenParteidenSozialismusverwirklichen;derSicherungderGestaltungdesentwickeltengesellschaftlichenSystemsdesSozialismus;demSchutzderverfassungsmäßigenGrundrechteunddesfriedlichenLebensderBürgerjederzeitzugewährleisten,übertragenenundinverfassungsrechtliehenundstaatsrechtlichenBestimmungenfixiertenBefugnissenalsauchausdendemUntersuchungsorganStaatssicherheitaufderGrundlagedesVerfassungsauftragesStaatssicherheit,desMinisterratsgesetzes.undinRealisiedazuForschungsergebnisseGrundlegendeAnforderungenundzurGewährleistungderEinheitvonParteilichkeitObjektivität,WissenschaftlichkeitundGesetzlichkeitinseinemvernehmungstaktischenVorgehen.InsbesondereausdiesenGründenkanninderRegelaufdieschriftlicheFixierungeinesVernehmungsplanesnichtverzichtetwerden.

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