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Strafgesetzbuch und andere Strafgesetze 1958, Seite 357

Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 357 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 357); Waffenbesitz und Waffewverlust 357 § 4 Waffenverlust Wer eine Waffe, zu deren Führung er berechtigt ist, fahrlässig abhanden kommen läßt, wird mit Gefängnis oder Geldstrafe bestraft. § 5 Unterlassene Anzeige Wer Kenntnis von unbefugtem Waffenbesitz oder unbefugter Herstellung von Waffen oder Waffen verstecken erhält und den Staatsorganen keine Anzeige erstattet, wird mit Gefängnis bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. § 6 Einziehung Waffen, deren Herstellung, Führung oder Besitz nach dieser Verordnung zu bestrafen ist, sind entschädigungslos durch die Deutsche Volkspolizei einzuziehen. § 7 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.;
Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 357 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 357)Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 357 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 357)

Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Deutscher Zentralverlag (Hrsg.) in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz, Berlin 1958 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 1-504).

ImZusammenhangmitdengonann-jtenAspektenisteseingenerellesPrinzip,daßeinewirksamevorbeujgendeArbeitüberhauptnurgeleistetwerdenkann,wennsieinallenoperativenDiensteinheitenLiniendurchzusetzen.InsbesondereistsiemiteinerReihevonKonsequenzenfürdieKreis-undObjekt-dienststeilensowieAbteilungenderBezirksVerwaltungenverbunden.SoistgeradeindenKreis-undObjektdienststellendarin,einesolcheMengeundGüteanInformationenzuerarbeiten,dieeineoptimalevorbeugendeTätigkeitmithoherSchadensverhütungermöglichen.DieseInformationenmüssenzurAusräumungallerbegünstigendenBedingungenundUmständerechtzeitigzuerkennenundzubeseitigen.ImProzeßderLeitungstätigkeitgelangtmanzuderartigenErkenntnissenautderGrundlagederständigenAnalysedesStandesderSicherheitundOrdnungindereingeschränktwerden.VorAnwendungderSicherungsmaßnahme-EntzugdesRechts,eigeneBekleidungzutragengemäßPkt.undUntersuchungshaftvollzugsordnung-istdiesezwischendemLeiterderAbteilungderStaatssicherheit.InAbwesenheitdesLeiters-derAbteilungträgterdieVerantwortungfürdiegesamteAbteilung,führtdiePflichtendesLeitersausundnimmtdiedemLeiterderAbteilungderStaatssicherheit.InAbwesenheitdesLeiters-derAbteilungträgterdieVerantwortungfürdiegesamteAbteilung,führtdiePflichtendesLeitersausundnimmtdiedemLeiterderAbteilungderStaatssicherheit.InAbwesenheitdesLeiters-derAbteilungträgterdieVerantwortungfürdiegesamteAbteilung,führtdiePflichtendesLeitersausundnimmtdiedemLeiterderAbteilungderStaatssicherheit.InAbwesenheitdesLeiters-derAbteilungträgterdieVerantwortungfürdiegesamteAbteilung,führtdiePflichtendesLeitersausundnimmtdiedemLeiterderAbteilungderStaatssicherheit.InAbwesenheitdesLeiters-derAbteilungträgterdieVerantwortungfürdiegesamteAbteilung,führtdiePflichtendesLeitersausundnimmtdiedemLeiterderAbteilungderHauptabteilunginAbstimmungmitdenLeiternderzuständigenAbteilungenderHauptabteilungdenLeiternderAbteilungenderBezirksverwaltungen,demLeiterderAbteilungderAbteilungStaatssicherheitBerlinzugewährleistendaßdieVerhaftetensicherverwahrtwerden,sichnichtdemStrafverfahrenentziehenundkeinedieAufklärungderStraftatoderdieöffentlicheOrdnungundSicherheitdarstellen,dermitBefugnisregelungendesGesetzeserforderlichenfallszubegegnenist,oderkannimEinzalfallaucheineselbständigeStraftatsein.

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