Strafgesetzbuch und andere Strafgesetze 1958, Seite 314

Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 314 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 314); 314 Preisstrafrechtsverordnung die Rückerstattung des Mehrerlöses an ihn anordnen, wenn es seinen Rückforderungsanspruch gegen den Beschuldigten für begründet hält. (2) Legt der Beschuldigte oder der Geschädigte, nachdem die Abführung des Mehrerlöses an das Reich angeordnet ist, eine rechtskräftige Entscheidung vor, in der dem Geschädigten der Rückforderungsanspruch gegen den Beschuldigten zuerkannt ist, so ordnet die Strafvollstreckungsbehörde an, daß der dem Reich zuerkannte Anspruch nicht mehr vollstreckt wird oder daß der Geschädigte aus dem bereits an das Reich abgeführten Mehrerlös befriedigt wird. (3) Die Höhe des Mehrerlöses ist ziffernmäßig zu bestimmen; sie kann geschätzt werden. (4) Die Bestimmungen des Abs. 1 finden auch Anwendung, wenn der äußere Tatbestand einer Straftat nach § 1 vorliegt, ein Verschulden jedoch nicht nachzuweisen ist oder eine Bestrafung aus anderen Gründen nicht erfolgen kann. (5) Die Abführung des Mehrerlöses kann dem Täter nicht mehr auferlegt und der Abführungsanspruch kann nicht mehr vollstreckt werden, wenn die Straftat oder die Vollstreckung einer dafür erkannten Strafe verjährt ist oder, falls eine Bestrafung nicht erfolgt ist, die Vollstreckung einer Geldstrafe in gleicher Höhe verjährt wäre. (6) § 3 Abs. 6 findet entsprechende Anwendung. § 5 Das Gericht kann anordnen, daß die Verurteilung auf Kosten des Verurteilten öffentlich bekanntgegeben wird. Die Art der Bekanntmachung ist in dem Urteil zu bestimmen.;
Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 314 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 314) Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 314 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 314)

Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Deutscher Zentralverlag (Hrsg.) in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz, Berlin 1958 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 1-504).

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