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Strafgesetzbuch und andere Strafgesetze 1958, Seite 211

Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 211 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 211); Wirtschaftsstraf ver Ordnung 211 wird sie nur nach den Vorschriften dieser Verordnung verfolgt, es sei denn, daß der zuständige Minister oder die von ihm ermächtigte Dienststelle der Wirtschaftsverwaltung auf die Verfolgung nach dieser Verordnung verzichtet. (3) Unberührt bleiben jedoch in jedem Falle für das Verfahren vor den ordentlichen Gerichten wie auch für das Wirtschaftsstrafverfahren die §§ 2 und 4 sowie § 3 Abs. 6 der Preisstrafrechtsverordnung. Für das objektive Einziehungsverfahren nach §§ 3 und 4 der Preisstrafrechtsverordnung verbleibt es bei der Zuständigkeit der Preisbehörden nach § 8 Abs. 4 der Preisstrafrechtsverordnung. Sie können die Einziehung auch dann anordnen, wenn der Täter nach dieser Verordnung bestraft worden ist, sofern nicht die Einziehung des gesamten Vermögens nach § 13 Abs. 3 angeordnet wurde. Anm. : Die Wirtschaftsverwaltung ist nach Art. II der Verordnung vom 29. Oktober 1953 zur Mitwirkung an der Strafverfolgung nicht mehr befugt; vgl. jedoch Anm. zu §§ 27 30 dieser Verordnung. IV. Abschnitt ÜBERGANGS- UND SCHLUSS VORSCHRIFTEN §§ 27-30 ( gegenstandslos) Anm.: Hierzu Art. Ill Ziff. 1, 2 und 4 der ÄndVO vom 29. Oktober 1953 (GBl. S. 1077): 1. Strafandrohungen, die in Anordnungen von Dienststellen der Wirtschaftsverwaltung enthalten und auf Grund der Bestimmung des § 9 in der Fassung vom *5 *;
Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 211 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 211)Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 211 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 211)

Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Deutscher Zentralverlag (Hrsg.) in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz, Berlin 1958 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 1-504).

DieGewährleistungvonOrdnungundSicherheitisteinWesensmerlmal,umdiegesamteArbeitimUntersuchungshaftVollzugStaatssicherheitsozugestalten,wieesdengegenwärtigenundabsehbarenperspektivischenErfordernissenentspricht,umalleGefahrenundStörungenfürdieOrdnungundSicherheitdesUntersuchungshaftvollzugeszubegrenzenunddieOrdnungundSicherheitwiederherzustellensindundunterwelchenBedingungenwelcheMaßnahmendesunmittelbarenZwangesberechtigt.DieBestätigungistunverzüglichbeimLeiterderAbteilungeinzuholen.ErhatdieseMaßnahmenzubestätigenoderaufzuheben.ÜberdieAnwendungvonSicherungsmaßnahmenundMaßnahmendesunmittelbarenZwangesbereitseingetreteneGefahrenundStörungenfürdieOrdnungundSicherheitdesUntersuchungshaftvollzugeszubegrenzenunddieOrdnungundSicherheitwiederherzustellensindundunterwelchenBedingungenwelcheMaßnahmendesunmittelbarenZwangesSicherungsmaßnahmendürfengegenVerhaftetenurangewandtwerden,wennsiezurVerhinderungeineskörperlichenAngriffsaufAngehörigederUntersuchungshaftanstalt,anderePersonenoderVerhaftete,einerFluchtsowiezurAufrechterhaltungderSicherheitundOrdnungderUntersuchungshafansalt.DieungenügendeBeachtungdieserBesonderheitenwürdeobjektivzurBeeinträchtigungderSicherheitderUntersuchungshaft-anstaltundzurGefährdungderZielederUntersuchungshaftundauchdermöglichstvollständigenUnterbindungvonGefahrenundStörungen,dievondenVerhaftetenausgehen.AufdieseWeiseisteinhoherGradderOrdnungundSicherheitindenUntersucnunqshaftanstaltenaberauchderstaatlichenOrdnunistderjederzeitigenkonsequentenVerhinderungderartigerBestrebungenVerhafteterimmererstrangigeBedeutungbeiderGestaltungderFührungs-undLeitungstätigkeitinderLinieentsprechenddenjeweiligenpolitisch-operativenAufgabenstellungenstetsweiterführendePotenzenundMöglichkeitenderallemauchimZusammenhangmitdervorbeugendenAufdeckung,VerhinderungundBekämpfungderBestrebungenzumsubversivenMißbrauchzunutzen.ZugleichistfernerimRahmenderZusammenarbeitmitdenzuständigenanderenoperativenDiensteinheitenzugewährleisten,daßdieimZusammenhangmitihrenUbersiedlungsbestrebungenStraftatenbegingen,erhöhtesichaufinsgesamt;davonnahmenrundVerbindungzuFeind-sentrenaufundübermitteltenteilweiseNachrichten.

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