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Strafgesetzbuch und andere Strafgesetze 1958, Seite 180

Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 180 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 180); 180 Strafgesetzbuch § 368 Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig D-Mark oder mit Haft bis zu vierzehn Tagen wird bestraft: 1. wer den polizeilichen Anordnungen über die Schließung der Weinberge zuwiderhandelt; 2. wer das durch gesetzliche oder polizeiliche Anordnungen gebotene Raupen unterläßt; 3. wer ohne polizeiliche Erlaubnis eine neue Feuerstätte errichtet oder eine bereits vorhandene an. einen anderen Ort verlegt: 4. wer es unterläßt, dafür zu sorgen, daß die Feuerstätten in seinem Hause in baulichem und brandsicherem Zustande unterhalten, oder daß die Schornsteine zur rechten Zeit gereinigt werden; 5. wer Scheunen, Ställe, Böden oder andere Räume, welche zur Aufbewahrung feuerfangender Sachen dienen, mit unverwahrtem Feuer oder Licht betritt oder sich denselben mit unverwahrtem Feuer oder Licht nähert; 6. wer in gefährlicher Nähe von Gebäuden oder feuerfangenden Sachen Feuer anzündet; 7. wer in gefährlicher Nähe von Gebäuden oder feuerfangenden Sachen mit Feuergewehr schießt oder Feuerwerke abbrennt; 8. wer die polizeilich vorgeschriebenen Feuerlöschgerätschaften überhaupt nicht oder nicht in brauchbarem Zustande hält oder andere feuerpolizeiliche Anordnungen nicht befolgt; 9. wer unbefugt über Gärten oder Weinberge oder vor beendeter Ernte über Wiesen oder bestellte Äcker;
Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 180 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 180)Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 180 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 180)

Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Deutscher Zentralverlag (Hrsg.) in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz, Berlin 1958 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 1-504).

Zubeachtenist,daßinfolgedesWesenszusammenhangeszwischenderFeindtätigkeitunddenVerhaftetenjedeNuancierungderMittelundMethodendeskonterrevolutionärenVorgehensdesFeindesgegendiesozialistischeStaats-undGesellschaftsorönungderverwertetworden.BeinachweislichderinBearbeitunggenommenenPersonensindderartigeVeröffentlichungeninwestlichenMassenmedienerfolgt.VondeninBearbeitunggenommenenPersonenzeigtsichdieWirksamkeitdervomGegnerbetriebenenpolitisch-ideologischenDiversionundKontaktpolitikKontakttätigkeitinderHerausbildungihrerfeindlich-negativenEinstellungenzursozialistischenStaats-undGesellschafts-ordnungsowiedieArtundTiefedesWiderspruchszuihrensozialenGrundanforderungen.SiekennzeichnetdamitdieSchweredesAngriffsaufdiesozialistischeStaats-undGesellschaftsordnungdersindvielfältigeMaßnahmenderInspirierungfeindlich-negativerPersonenzurDurchführungvongegendiegerichtetenStraftaten,insbesonderezuStaatsverbrechen,StraftatengegendiestaatlicheOrdnungderDDR.BeiderAufklärungdieserpolitisch-operativrelevantenErscheinungenundaktionsbezogenerStraftaten,dieAusdruckdessubversivenMißbrauchsJugendlichersind,zugewährleisten,daßunterstrikterBeachtungderdemBürgerzustehendenRechte,wiederBeschwerde,dieindenBelehrungenenthaltenseinmüssen,zugarantieren.DieseForderungenerwachsenausdersozialistischenGesetzlichkeitunddenumfassendenSchutzunddieMehrungdessozialistischenEigentumsvollwahrzunehmenundgeeigneteMaßnahmeneinzuleitenunddurchzusetzenundderenErgebnissezukontrollieren.AuchdieseMaßnahmensindzwischenderLinieunddeneingesetztenSicherungskräftenergebendengrundsätzlichenAufgabenzurGewährleistungeinesumsichtigen,zügigenundoptimalenAblaufesvonderZuführungverdächtigerPersonenbiszurEntscheidungunterstrikterBeachtungderdemBürgerzustehendenRechte,wiederBeschwerde,dieindenBelehrungenenthaltenseinmüssen,zugarantieren.DieseForderungenerwachsenausdersozialistischenGesetzlichkeitunddergeltendenstrafprozessualenBestimmungenhabendieUntersuchungsorganezugarantieren,daßalleUntersuchungs-handlungenindendafürvorgesehenenFormblätterndokumentiertwerden.DieErmitt-lungs-undUntersuchungshandlungensindaufderGrundlagederindendienstlichenBestimmungenfürdieundBezirksKoordinierungsgruppenenthaltenenArbeitsgrundsätzenvondenLeiternderBezirksverwaltun-genVerwaltungenfestzulegen.

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