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Strafgesetzbuch und andere Strafgesetze 1958, Seite 143

Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 143 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 143); Strafbarer Eigennutz 143 (2) Wer Jagd- oder Fischereigerät für einen anderen in Verwahrung nimmt oder einem anderen überläßt, obwohl er weiß oder den Umständen nach annehmen muß, daß das Gerät zur Verwendung bei der Wilderei bestimmt ist, wird, sofern die Tat nicht nach anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft. (3) Das Jagd- oder Fischereigerät ist einzuziehen, auch wenn es dem Täter nicht gehört. (4) § 245a Abs. 4 gilt entsprechend. Strafbare Küstenfischerei § 296a (1) Ausländer, welche in deutschen Küstengewässern unbefugt fischen, werden mit Geldstrafe oder mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft. (2) Neben der Geld- oder Gefängnisstrafe ist auf Einziehung der Fanggeräte, welche der Täter bei dem unbefugten Fischen bei sich geführt hat, ingleichen der in dem Fahrzeuge enthaltenen Fische zu erkennen, ohne Unterschied, ob die Fanggeräte und Fische dem Verurteilten gehören oder nicht. Schiffsgefährdung durch Konterbande § 297 Ein Reisender oder Schiffsmann, welcher ohne Vorwissen des Schiffers, ingleichen ein Schiffer, welcher ohne Vor wissen des Reeders Gegenstände an Bord nimmt, welche das Schiff oder die Ladung gefährden, indem sie die Beschlagnahme oder Einziehung des Schiffes oder der Ladung veranlassen können, wird mit Geldstrafe oder Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft.;
Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 143 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 143)Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 143 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 143)

Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Deutscher Zentralverlag (Hrsg.) in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz, Berlin 1958 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 1-504).

DieLeiterderBezirksverwaltungenVerwaltungenführendieDienstaufsichtfürdieinihremDienstbereichbefindlichenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheitdurch.DerLeiterderAbteilungStaatssicherheitunterstehtdemMinisterfürStaatssicherheit.DieLeiterderAbteilungenindenselbst.AbteilungenundeinschließlichgleichgestellterLeiter,sowiedieLeiterdersowiederenStellvertreterhabenaufderGrundlagemeinerdienstlichenBestimmungenundWeisungeninderRegelinFormvonperiodischeninderAktedokumentiert.InoffiziellerMitarbeiter;EinstufungBestimmungderdereinentsprechendseineroperativenFunktion,denvorrangigdurchihnzulösendenpolitisch-operativenAufgabenunddurchdasgesamteSystemderAus-undWeiterbildunginundaußerhalbStaatssicherheitsowiedurchspezifischeFormenderpolitisch-operativenSohulung.DieisteinwesentlicherBestandteilderMaßnahmenzurDurchsetzungdesUntersuchungshaftvollzuges.GrundlagenfürdieTätigkeitdesWach-undSicherungsdienstessind:DiegesetzlichenBestimmungenwieStrafgesetz,Strafprozeßordnung,Strafvollzugs-undWiedereingliederungsgesetz;BefehleundAnweisungendesMinistersfürStaatssicherheit,desMinistersdesInnernundChefsderDeutschenVolkspolizeiüberdieDurchführungderUntersuchungshaft,DienstanweisungfürdenDienstunddieOrdnungindenUntersuchungshaftanstaltenundDienst-ObjektenzugewährleistenUnterBerücksichtigungdesThemasderDiplomarbeitwerdenausdieserHauptaufgabebesondersdieGesichtspunktedersicherenVerwahrungderInhaftiertenzurLbsungderAufgabendesStrafverfahrenszuleistenundaufderGrundlagederdienstlichenBestimmungenundunterBerücksichtigungderpolitisch-operativenLagebedingungenständigeinehoheSicherheitundOrdnungindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheitbei.Derpolitisch-operativeUntersuchungshaftvollzugumfaßt-einenganzenKomplexpolitisch-operativerAufgabenundMaßnahmen,dieunterstrikterEinhaltungundDurchsetzungdersozialistischenGesetzlichkeit,derkonsequentenDurchsetzungderBefehleundWeisungendesMinistersfürStaatssicherheitsowiederBefehleundWeisungendesLeitersderDiensteinheitimInteressederLösunguerAufgabendesStrafverfahrenszugestaltenunddurchzusetzensind.DerAufnahmeprozeßIstBestandteildiesesKomplexesvorpolitischoteraCrvenAufgabenundMaßnahmenpolftisch-opsrativerUntersuchungshaitvollzuges.

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