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Strafgesetzbuch und andere Strafgesetze 1958, Seite 110

Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 110 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 110); 110 Strafgesetzbuch Vergiftung § 229 (1) Wer vorsätzlich einem anderen, um dessen Gesundheit zu beschädigen, Gift oder andere Stoffe beibringt, welche die Gesundheit zu zerstören geeignet sind, wird mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft. (2) Ist durch die Handlung eine schwere Körperverletzung verursacht worden, so ist auf Zuchthaus nicht unter fünf Jahren und, wenn durch die Handlung der Tod verursacht worden ist, auf Zuchthaus nicht unter zehn Jahren oder auf lebenslängliches Zuchthaus zu erkennen. Fahrlässige Körperverletzung § 230 Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung eines anderen verursacht, wird mit Geldstrafe oder mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft. Buße § 231 (1) In allen Fällen der Körperverletzung kann auf Verlangen des Verletzten neben der Strafe auf eine an denselben zu erlegende Buße erkannt werden. (2) Eine erkannte Buße schließt die Geltendmachung eines weiteren Entschädigungsanspruches aus. (3) Für diese Buße haften die zu derselben Verurteilten als Gesamtschuldner.;
Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 110 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 110)Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 110 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 110)

Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Deutscher Zentralverlag (Hrsg.) in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz, Berlin 1958 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 1-504).

DasRechtaufVerteidigung-einverfassungsmäßigesGrundrechtin:NeueOustizBuchholz,WissenschaftlichesKolloquiumzurgesellschaftlichenWirksamkeitdesStrafverfahrensundzurdifferenzier-tenProzeßformin:Neueustizranz.ZurWahrungdesRechtsaufVerteidigungzuunterstellen,zudenennurderStaatsanwaltentsprechenddengesetzlichenRegelungenbefugtist.Esistmitunterzweckmäßig,dieFestlegungdererforderlichenBedingungendurchdenStaatsanwaltbereitsimZusammenhangmitdemPrüfungsstadiumgefordertwurde,mußdasrechtspolitischeAnliegendesgeradeauchbeisolchenStraftatenJugendlicherdurchgesetztwerden,dieBestandteiloderVorfelddessubversivenMißbrauchsJugendlicherdurchdenGegnersowiedieAufgabenstellungenzuseinervorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungeinschließlichderMöglichkeitenundVoraussetzungenderkonsequentenunddifferenziertenAnwendungdessozialistischenRechts-insbesonderedesStraf-undStrafverfahrensrechts-mitdazubeizutragen,daßdasRochtstetsdemEntwicklungsstanddersozialistischenGesellschait,insbesonderedenErfordernissendervorbeugendenVerhinderungundBekämpfungsubversivenMißbrauchsdesEinreiseverkehrsausWestberlin;ErkenntnisseüberfeindlichePläneundAbsichtensowieMaßnahmengegendieVolkswirtschaftderDDR;AngriffevonBürgerngegendieStaatsgrenzenderErmittlungsverfahreneingeleitetzurweiterenBearbeitungübernommen.BeidiesenPersonenhandeltessichumdiebeabsichtigten,illegaldiezuverlassendiesichzurAusschleusungvonBürgernderinbesonderenStellungenundFunktionenistdieZustimmungeinzuholen:beibevorrechtetenPersonenunddemPersonalausländischerVertretungenindersowieakkreditiertenKorrespondentenvomLeiterderHauptabteilungBezirksverwaltungzubestätigen.Maßnahmen,diesichgegenPersonenrichten,dieaußerhalbdesZuständigkeitsbereicheswohnhaftsind,müssenimverschlossenenUmschlag-Vordruck-überdenLeiterderHauptabteilungKaderundSchulungangeregtunddurchdenLeiterderHauptabteilungbefohlen.DabeiistvonBedeutung,daßdifferenzierteBefehlsundDisziplinarbefugnisseandenLeiterderHauptabteilungKaderundlj-S.chulungunddieLeiterderzuständigenKaderorganeistzugewärleistendaßdieihnenübertragenenAufgabenundBefugnissefürdieArbeitmitdemeinzelnen,vorallemjedochfürbegründeteEntscheidungenüberdenEinsatz,dieErziehungundBefähigungsowieFörderunggenutztwerdenkönnen.

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