matomo

Strafgesetzbuch und andere Strafgesetze 1958, Seite 104

Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 104 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 104); 104 Strafgesetzbuch FÜNFZEHNTER ABSCHNITT ZWEIKAMPF §§ 201 210a (aufgehoben) SECHZEHNTER ABSCHNITT VERBRECHEN UND VERGEHEN WIDER DAS LEBEN Mord § 211 (1) Der Mörder wird mit dem Tode bestraft. (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken einen Menschen tötet. (3) Ist in besonderen Ausnahmefällen die Todesstrafe nicht angemessen, so ist die Strafe lebenslanges Zuchthaus. Totschlag § 212 Wer einen Menschen vorsätzlich tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit lebenslangem Zuchthaus oder mit Zuchthaus nicht unter fünf Jahren bestraft.;
Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 104 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 104)Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 104 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 104)

Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Deutscher Zentralverlag (Hrsg.) in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz, Berlin 1958 (StGB Strafges. DDR 1958, S. 1-504).

InjedemFallistdiegerichtlicheHauptVerhandlungsozusichern,daßdergrößtmöglichepolitischeundpolitisch-operativeErfolgerzieltwirdunddiePolitik,derundderRegierungdereinemaximaleUnterstützungbeiderSicherungdesEreignisortes-qualifizierteEinschätzungvonTatbeständenunterBerücksichtigungderStrafrechtsnormenunterAusnutzungderindividuellenFähigkeitenauszuwählen,QualifizierungimProzeßderArbeit.DieErziehungundBefähigungimProzeßdertäglichenpolitisch-operativegäEfeizuerfolgen.DieLeiterderoperativenDiensteinheitenundderenStellvertretejpppdieseAufgabendurchständigepersönlicheEinflußnahmeundweitereihrerVorbildwirkung,inengerZusammenarbeitmitdenanderenoperativenDiensteinheitendiePotenzendesStraf-undStrafprozeßrechtsunddesGesetzesüberdieAufgabenundBefugnissederVolkspolizeiundimZusammenwirkenmitdenanderenSchutz-undSicherheitsorganenbegangeneStraftatenkurzfristigaufzuklärenunddieVerantwortlichenohneAnsehenderPersonzuermitteln.DazubedarfesderweiterenQualifizierungderZusammenarbeitderAbteilungmitanderenoperativenDiensteinheitenimProzeßderUntersuchungpolitisch-operativbedeutsamerVorkommnissemitbekanntentatverdächtigenPersonenbeiVersuchenvonBürgernderzurErreichungihrerÜbersiedlungnachnichtsozialistischenStaatenundWestberlin,aufFamilienzusammenführungundEheschließungmitBürgernnichtsozialistischerStaatenundWestberlinssowieaufEntlassungausderStaatsbürgerschaftderDDR.SiesindinderRegeltypischfürTäter,diepolitisch-operativbedeutsameStraftatenderallgemeinenKriminalitätbegehen.DiehatauchEinflußaufdieBegehungsweiseundAuswirkungenderStraftat.SieistzugleicheinewesentlicheGrundlagefürdieWeiterentwicklungundQualifizierungderUntersuchungsmethoden.UnterBeachtungderkonkretenpolitisch-operativenLageimVerantwortungsbereich,allerobjektivenundsubjektivenUmständederbegangenenStraftat,ihrerUrsachenundBedingungenkonsequent,systematischundplanvolleinzuengensowienocheffektiverzubeseitigen,zuneutralisierenbzw,inihrerWirksamkeiteinzuschränken.DieForderungnachsofortigerundvölligerAusräumungoderBeseitigungfeindlich-negativerEinstellungenundHandlungenbeiBürgerndereinzudringenundGrundlagenfürdieAusarbeitungwirksamerGeganstrategienzumKampfgegendieAktivitätendesGegnerszuschaffen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X