Strafgesetzbuch und andere Strafgesetze 1957, Seite 381

Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1957, Seite 381 (StGB Strafges. DDR 1957, S. 381); Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten 381 (2) Der Arzt hat die Angaben des Kranken oder Krankheitsverdächtigen unverzüglich dem nach § 10 Abs. 1 zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen' (3) Das Gesundheitsamt hat unverzüglich alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Infektionsquelle festzustellen und weitere Infektionen zu verhindern. Wird ein Angehöriger der Besatzvmgsmächte als derjenige bezeichnet, der einen anderen angesteckt haben oder durch einen anderen angesteckt worden sein kann, so hat sich das Gesundheitsamt insoweit eigener Ermittlungen zu enthalten und die Anzeige unverzüglich der zuständigen alliierten Gesundheitsbehörde zu übermitteln. § 12 (1) Wer nach Angaben des Kranken oder Krankheitsverdächtigen diesen angesteckt haben oder von ihm angesteckt worden sein kann, ist auf Anordnung des Gesundheitsamtes verpflichtet, sich innerhalb einer von diesem zu bestimmenden Frist von einem Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder in einem Ambulatorium untersuchen zu lassen. Das Gesundheitsamt kann mehrmalige Wiederholung der Untersuchung anordnen. (2) Der untersuchende Arzt hat dem Gesundheitsamt über das Ergebnis der Untersuchung unverzüglich Anzeige zu erstatten. Dabei sind Vorschläge für die Behandlung zu machen. (3) Den nach Abs. 1 zu untersuchenden Personen darf der Name dessen, der sie angegeben hat, nicht mitgeteilt werden.;
Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1957, Seite 381 (StGB Strafges. DDR 1957, S. 381) Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1957, Seite 381 (StGB Strafges. DDR 1957, S. 381)

Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Fassung des Strafrechtsänderungsgesetzes (StrÄnG) vom 11. Dezember 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 643), Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Deutscher Zentralverlag (Hrsg.), abgestimmt mit dem Ministerium der Justiz (DDR), Berlin 1958 (StGB Strafges. DDR 1957, S. 1-504).

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