Strafgesetzbuch und andere Strafgesetze 1957, Seite 322

Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1957, Seite 322 (StGB Strafges. DDR 1957, S. 322); 322 Reichsabgabenordnung 2. Papier, das einer zur Herstellung der Steuerzeichen bestimmten Papierart gleicht oder zum Verwechseln ähnlich ist, anfertigt, sich verschafft, feilhält oder einem anderen überläßt, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren und mit Geldstrafe bis zu einhunderttausend D-Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Den Formen oder Gerätschaften stehen die mit solchen Formen oder Gerätschaften hergestellten Abdrucke gleich. (4) Die falschen, wiederverwendeten oder zur Wiederverwendung bestimmten Steuerzeichen sind einzuziehen, auch wenn sie dem Täter nicht gehören. Das gleiche gilt für Formen, Gerätschaften, Abdrucke und Papier der im Abs. 3 bezeichneten Art. § 410 (1) Wer in den Fällen der §§ 396, 401a, 401b und 402, bevor er angezeigt oder eine Untersuchung gegen ihn eingeleitet ist (§ 441 Abs. 2), unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Steuerbehörde, ohne dazu durch eine unmittelbare Gefahr der Entdeckung veranlaßt zu sein, berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt, bleibt insoweit straffrei. Sind in den Fällen der §§ 396, 401b und 402 Steuerverkürzungen bereits eingetreten oder Steuervorteile gewährt oder belassen, so tritt die Straffreiheit nur ein, wenn der Täter die Summe, die er schuldet, nach ihrer Festsetzung innerhalb der ihm bestimmten Frist entrichtet. (2) Wird die im § 117 vorgeschriebene Anzeige rechtzeitig und ordnungsgemäß erstattet, so werden diejenigen, welche die dort bezeichneten Erklärungen abzugeben unterlassen oder unrichtig oder unvollständig;
Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1957, Seite 322 (StGB Strafges. DDR 1957, S. 322) Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1957, Seite 322 (StGB Strafges. DDR 1957, S. 322)

Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Fassung des Strafrechtsänderungsgesetzes (StrÄnG) vom 11. Dezember 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 643), Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Deutscher Zentralverlag (Hrsg.), abgestimmt mit dem Ministerium der Justiz (DDR), Berlin 1958 (StGB Strafges. DDR 1957, S. 1-504).

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