Strafgesetzbuch und andere Strafgesetze 1957, Seite 248

Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1957, Seite 248 (StGB Strafges. DDR 1957, S. 248); 248 Gesetz über den Verkehr mit unedlen Metallen 3. in Geschäftsräumen, die gemäß § 8 geschlossen sind, ein Gewerbe im Sinne des § 1 fortsetzt, 4. den Vorschriften der §§ 5, 6 Abs. 1 oder den auf Grund des § 6 Abs. 2 oder des § 15 Abs. 2 erlassenen Bestimmungen zuwiderhandelt. (2) Bei Fahrlässigkeit oder Nichterfüllung der nach § 2 gemachten Auflagen tritt Haft oder Geldstrafe ein. (3) Neben der Strafe kann im Falle der Ziffer 4 auf Einziehung der Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, erkannt werden. § 17 (1) Wer einen Diebstahl an einem Gegenstand aus unedlem Metall begeht, der zum öffentlichen Nutzen dient oder öffentlich aufgestellt ist, oder der einen Teil eines Gebäudes bildet oder in einem Gebäude zu dessen Ausstattung angebracht ist, wird wegen schweren Diebstahls (§ 243 des Strafgesetzbuches) bestraft. (2) Das gleiche gilt für den Diebstahl von Maschinenbestandteilen und sonstigen Betriebsmitteln aus unedlem Metalle, deren Wegnahme die gesicherte Fortführung des Betriebs erheblich gefährdet. § 18 Wer beim Betrieb eines Gewerbes der im § 1 bezeich-neten Art einen Gegenstand aus unedlem Metalle, von dem er aus Fahrlässigkeit nicht erkannt hat, daß er mittels einer strafbaren Handlung erlangt ist, verheimlicht, ankauft, zum Pfände nimmt oder sonst an sich bringt oder zu seinem Absatz bei anderen mitwirkt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft.;
Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1957, Seite 248 (StGB Strafges. DDR 1957, S. 248) Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1957, Seite 248 (StGB Strafges. DDR 1957, S. 248)

Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Fassung des Strafrechtsänderungsgesetzes (StrÄnG) vom 11. Dezember 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 643), Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Deutscher Zentralverlag (Hrsg.), abgestimmt mit dem Ministerium der Justiz (DDR), Berlin 1958 (StGB Strafges. DDR 1957, S. 1-504).

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