Strafgesetzbuch und andere Strafgesetze 1956, Seite 300

Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Seite 300 (StGB Strafges. DDR 1956, S. 300); 300 Strafrechtliche Einzelgesetze Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden, so kann an Stelle der Gefängnisstrafe auf Zuchthaus bis zu zehn Jahren erkannt werden. §2 Verletzt dieselbe Handlung die Vorschriften des § 1 und andere Strafgesetze, so kann auch neben der Freiheitsstrafe aus dem anderen Strafgesetz auf die nach § 1 zulässige Geldstrafe erkannt werden. §3 (1) In dem Urteil kann ohne Rücksicht auf Eigentumsverhältnisse und sonstige Rechte Dritter auf Einziehung der Gegenstände erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht oder die durch die strafbare Handlung erlangt sind. (2) Die Einziehung unterbleibt, wenn der von ihr Betroffene nachweist, daß er von der Straftat weder Kenntnis hatte noch haben konnte und daß er von der Straftat auch keinen Vorteil gehabt hat. Rechte eines anderen an eingezogenen Gegenständen bleiben insoweit bestehen, als diese Voraussetzungen in seiner Person vorliegen. (3) Macht ein anderer als der Beschuldigte an einem der Einziehung unterliegenden Gegenstände Rechte geltend oder liegen Tatsachen vor, aus denen zu schließen ist, daß solche Rechte bestehen, so soll dem anderen Gelegenheit gegeben werden, nachzuweisen, daß die Voraussetzungen für die Einziehung nicht vorliegen oder ihm Rechte an dem der Einziehung unterhegenden Gegenstände zustehen. Der Nachweis kann bis zum Ausspruch der Einziehung geführt werden. Erfolgt der Nachweis erst nach Erlaß der die Einziehung aussprechenden Entscheidung, so kann;
Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Seite 300 (StGB Strafges. DDR 1956, S. 300) Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Seite 300 (StGB Strafges. DDR 1956, S. 300)

Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956. Erweiterte Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, 4. überarbeitete Auflage, Berlin 1956 (StGB Strafges. DDR 1956, S. 1-430).

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