Strafgesetzbuch und andere Strafgesetze 1954, Seite 328

Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1954, Seite 328 (StGB Strafges. DDR 1954, S. 328); 328 Strafrechtliche Einzelgesetze (2) Als Nachtzeit im Sinne der Bestimmungen des Abs. 1 Buchstaben b und c gilt die Zeit von einer Stunde nach Sonnenuntergang bis zu einer Stunde vor Sonnenaufgang. (3) Die vorstehenden Verbote können durch Durchführungsbestimmungen erweitert oder eingeschränkt werden. § 15 (1) Die Jagd mit der Schußwaffe darf nicht ausgeübt werden a) auf befriedeten Grundstücken, b) in einer Entfernung von weniger als 200 m von einer menschlichen Behausung, c) an Orten, an denen die Jagd die Ordnung und Sicherheit stört oder das Leben von Menschen gefährdet (Spielplätze, Ausflugsorte, Verkehrsstraßen usw.). (2) Dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von befriedeten Grundstücken ist auf diesen das Fangen und Töten von Raubwild und Kaninchen ohne besondere Genehmigung gestattet. (3) Die Ausübung der Jagd in Natur- und Wildschutzgebieten wird besonders geregelt. § 16 (1) Zur Förderung der Wildhege und der Landeskultur sind für die jagdbaren Tiere durch die oberste Jagdbehörde in Durchführung dieses Gesetzes Zeiten zu bestimmen, in denen die Jagd auf sie ausgeübt werden darf (Jagdzeit). Außerhalb der Jagdzeit ist die Jagd verboten (Schonzeit). (2) Jagdbare Tiere, für die eine Jagdzeit nicht festgesetzt ist, sind während des ganzen Jahres mit der Jajçd zu verschonen.;
Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1954, Seite 328 (StGB Strafges. DDR 1954, S. 328) Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1954, Seite 328 (StGB Strafges. DDR 1954, S. 328)

Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1954, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 3. Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954 (StGB Strafges. DDR 1954, S. 1-400).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß die eingesetzten Angehörigen einheitlich entsprechend der A-Ordnung bekleidet sind und die Uniform sich in einem sauberen und ordentlichen Zustand befindet.

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