Strafgesetzbuch und andere Strafgesetze 1954, Seite 222

Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1954, Seite 222 (StGB Strafges. DDR 1954, S. 222); 222 Strafrechtliche Einzelgesetze (3) Die Einziehung des gesamten Vermögens des Täters kann, außer in den Fällen des § 1 Abs. 1, dann angeordnet werden, wenn es sich um einen schweren Fall vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften dieser Verordnung handelt. § 14 (1) Neben einer Strafe nach §§ 1 bis 4 und 6 bis 10 kann auf die Dauer von mindestens einem Jahr und höchstens zehn Jahren 1. dem Täter die leitende Tätigkeit in einem Betriebe oder jede Tätigkeit auf dem Gebiete, auf dem die Zuwiderhandlung gegen die Wirtschaftsordnung begangen wurde, ganz oder teilweise untersagt oder die weitere Tätigkeit oder Leitung eines Betriebes von Auflagen abhängig gemacht werden, 2. die Verwaltung seines Betriebes oder des Betriebes, in dem die Zuwiderhandlung begangen worden ist. durch einen Treuhänder angeordnet werden, 3. die völlige oder teilweise Schließung seines Betriebes oder des Betriebes, in dem die Zuwiderhandlung begangen worden ist, angeordnet oder die Weiterführung von Auflagen abhängig gemacht werden. (2) Die Anordnungen nach Abs. 1 werden mit der Rechtskraft der Entscheidung wirksam. § 421 Abs. 4 des Strafgesetzbuches gilt entsprechend. (3) Maßnahmen nach Abs. 1 können einzeln oder nebeneinander angeordnet werden. § 15 (1) Besteht der dringende Verdacht, daß vom Inhaber oder Leiter eines Betriebes oder in einem Betriebe eine nach §§ 1 bis 4 odei 6 bis 10 strafbare Handlung begangen;
Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1954, Seite 222 (StGB Strafges. DDR 1954, S. 222) Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1954, Seite 222 (StGB Strafges. DDR 1954, S. 222)

Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1954, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 3. Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954 (StGB Strafges. DDR 1954, S. 1-400).

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