Strafgesetzbuch und andere Strafgesetze 1951, Seite 321

Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1951, Seite 321 (StGB Strafges. DDR 1951, S. 321); Patentgesetz 321 tischen Republik unter Benennung des Erfinders ein Wirtschaftspatent beantragen. (8) Wirtschaftspatente können vom Patentamt aufrechterhalten werden, wenn der Patentinhaber auf das Patent verzichtet oder das Patent aus anderen, in der Person des Patentinhabers liegenden Gründen erlöschen würde. (9) Die Rechte und Pflichten aus Wirtschaftspatenten nach Ahs. 7 und 8 werden von den fachlich zuständigen Ministerien der Deutschen Demokratischen Republik wahrgenommen. §3 (1) Bei einem Ausschließungspatent steht die Befugnis zur Benutzung der geschützten Erfindung nur dem Patentinhaber zu. (2) Auf Antrag des Patentinhabers kann ein Ausschließungspatent jederzeit in ein Wirtschaftspatent umgewandelt werden. § 7 (1) Die Wirkung des Patents tritt gegen den nicht ein, der z. Z. der Anmeldung die Erfindung im Inland bereits in Benutzung genommen oder die dazu erforderlichen Veranstaltungen getroffen hat (Mitbenutzer). Der Mitbenutzer ist befugt, die Erfindung für die Bedürfnisse seines eigenen Betriebes auszunutzen. Die Befugnis kann nur zusammen mit dem Betrieb vererbt oder veräußert werden. Hat der Patentinhaber oder sein Rechtsvorgänger die Erfindung vor der Anmeldung anderen mitgeteilt und sich dabei seine Rechte für den Fall der Patenterteilung Vorbehalten, so kann sich der, welcher die Erfindung infolge der Mitteilung erfahren hat, nicht auf Maßnahmen nach Satz 1 berufen, die er innerhalb von sechs Monaten nach der Mitteilung getroffen hat. 31;
Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1951, Seite 321 (StGB Strafges. DDR 1951, S. 321) Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1951, Seite 321 (StGB Strafges. DDR 1951, S. 321)

Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1951, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951 (StGB Strafges. DDR 1951, S. 1-366).

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