Strafgesetzbuch und andere Strafgesetze 1951, Seite 267

Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1951, Seite 267 (StGB Strafges. DDR 1951, S. 267); W irtschaftsstrafverordnung 267 §28 Bei Verstößen gegen die Wirtschaftsordnung, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung begangen worden sind und die den Tatbestand der durch § 30 dieser Verordnung aufgehobenen Gesetze oder Verordnungen erfüllen, kann der zuständige Minister oder die von ihm ermächtigte Dienststelle der Wirtschaftsverwaltung die Abgabe der Sache zur Verfolgung im WirtschaftsstrafveT-fahren verlangen, wenn dies nach § 21 Abs. 2 zulässig ist. § 29 Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt das Sekretariat der Deutschen Wirtschaftskommission. § 30 (1) Diese Verordnung tritt am 14. Oktober in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. die Verbrauchsregelungs-Strafverordnung i. d. Fass, der Verordnung vom 26. November 1941 (RGBl. I S. 734), 2. die Verordnung zur Ergänzung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete der Verbrauchsregelung vom 25. November 1941 (RGBl. I S. 731), 3. die Kriegswirtschaftsverordnung i. d. Fass, der Verordnung vom 25. März 1942 (RGBl. I S. 147), 4. die §§ 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr i. d. Fass, der Verordnung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686), 5. alle sonstigen einschlägigen Bestimmungen der Länder Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen. Sachsen-Anhalt und Thüringen.;
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Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) und andere Strafgesetze [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1951, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951 (StGB Strafges. DDR 1951, S. 1-366).

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