Zum Erlaß des Gesetzes zur Ergänzung des Strafgesetzbuches, Strafergänzungsgesetz 1957, Seite 8

Zum Erlaß des Gesetzes zur Ergänzung des Strafgesetzbuches (StGB), Strafergänzungsgesetz (StEG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1957, Seite 8 (StGB StEG DDR 1957, S. 8); Eine besonders schändliche Rolle spielte dabei ein Urteil des Bundesgerichtshofes, das sogenannte Fünf-Broschüren-Urteil, das geheim als Richtlinie für die Durchführung politischer Strafverfahren an die westdeutschen Gerichte versandt wurde und das Gesinnungsstrafrecht zum Prinzip der Rechtsprechung gegenüber allen dem Adenauer-Regime nicht genehmen Menschen machte. Nachdem man den Antrag auf das Verbot der Kommunistischen Partei unter der politischen Situation des Jahres 1951 gestellt hatte, nachdem man ihn fünf Jahre hindurch hingeschleppt und zu ständigen Drohungen gegenüber der Kommunistischen Partei und ihren Mitgliedern benutzt hatte, sollte das dann 1956 ausgesprochene Verbot dazu dienen, ein wesentliches Hindernis bei der Einbeziehung Westdeutschlands in die NATO zu beseitigen. Mit dem Eintritt in die NATO, vor allem seit dem Beginn der Ausrüstung der westdeutschen NATO-Truppen mit Kernwaffen, zeigt die Gesetzgebung der Bundesrepublik eindeutig das Ziel, die Einbeziehung Westdeutschlands in die aggressiven Militärbündnisse des internationalen Monopolkapitals aktiv zu fördern. Etwa 30 Wehrgesetze wurden bis zum Ende der zweiten Legislaturperiode des Bundestages erlassen, in deren Mittelpunkt das Wehrpflichtgesetz steht. Zum Schutze der Bonner Aggressionsverbände wurden, besonders im letzten Jahre, auch auf dem Gebiete des Strafrechts neue Gesetze geschaffen. Am 30. März dieses Jahres wurde das Wehrstrafgesetz erlassen, und am 11. Juni dieses Jahres erging das 4. Strafrechtsänderungsgesetz. Dieses GeLsetz, das von der westdeutschen Bevölkerung als „Maulkorbgesetz“ bezeichnet wird, stellt jede Kritik an der Bonner NATO-Armee unter Strafe. Der sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete Arndt stellte dazu damals fest, daß die Bestimmungen dieses Gesetzes ein Fallstrick für alle Politiker werden, die die Aufrüstung in der Bundesrepublik ablehnen. Die Schaffung der gesetzgeberischen Voraussetzungen für die Wiedererrichtung des deutschen Militarismus kann man jetzt als nahezu abgeschlossen betrachten. Das Strafrecht der Bundesrepublik ist damit genauso zum NATO-Strafrecht geworden, wie die Bundesrepublik zum NATO-Staat geworden ist. Ihm entspricht die Gerichts-praxls, wie sie sich in diesen Tagen im Prozeß gegen Dr. Viktor Agartz erneut offenbarte. Dieser Prozeß ist der vor dem Bundesgerichtshof geführte „Musterprozeß“ der gegenwärtigen Etappe und soll ein Signal gegen alle oppositionellen Strömungen gegen das Adenauer-Regime werden, soll eine massive Drohung gegen alle die aussprechen, die sich für 8;
Zum Erlaß des Gesetzes zur Ergänzung des Strafgesetzbuches (StGB), Strafergänzungsgesetz (StEG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1957, Seite 8 (StGB StEG DDR 1957, S. 8) Zum Erlaß des Gesetzes zur Ergänzung des Strafgesetzbuches (StGB), Strafergänzungsgesetz (StEG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1957, Seite 8 (StGB StEG DDR 1957, S. 8)

Dokumentation: Strafrecht der sozialistischen Demokratie. Zum Erlaß des Gesetzes zur Ergänzung des Strafgesetzbuches (StGB), Strafergänzungsgesetz (StEG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] - vom 11. Dezember 1957, Ministerium der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958 (StGB StEG DDR 1957, S. 1-54).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen neben ihren Ursachen als sozial relevante Erscheinungen auch soziale Bedingungen haben, die als gesellschaftliches Gesamtphänomen auf treten, folgt, daß die vorbeugende Tätigkeit auf der allgemein sozialen Ebene charakterisiert. Hinsichtlich der Lösung dieser Aufgabe stellt sich besonderer Weise das Problem der Vorbeugung gegnerischer Pläne, Absichten und Maßnahmen auf der allgemein sozialen Ebene charakterisiert. Hinsichtlich der Lösung dieser Aufgabe stellt sich besonderer Weise das Problem der Vorbeugung gegnerischer Pläne, Absichten und Maßnahmen auf der allgemein sozialen Ebene charakterisiert. Hinsichtlich der Lösung dieser Aufgabe stellt sich besonderer Weise das Problem der Vorbeugung gegnerischer Pläne, Absichten und Maßnahmen auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der für sie festgelegten konkreten Einsatzrichtungen zu erfolgen. Die eingesetzten haben die für die Erfüllung ihrer Aufträge erforderlichen Informationen bei Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung entsprechen. Die vom in seinen Aussagen formulierten Details sind aber auf jeden Pall in allen Einzelheiten in Vernehmungsprotokollen zu dokumentieren.

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