Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik 1979, Seite 76

Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 76 (StGB DDR Ges. Best. 1979, S. 76); 1.1. StGB - Besonderer Teil 8. Kapitel Straftaten gegen die staatliche Ordnung 1. Abschnitt Straftaten gegen die Durchführung von Wahlen § 210 Wahlbehinderung (1) Wer einen Bürger der Deutschen Demokratischen Republik von der Ausübung seines verfassungsmäßigen Wahlrechts zur Wahl der Volkskammer oder zu den örtlichen Volksvertretungen oder seines Rechts auf Teilnahme an einer Volksbefragung oder einem Volksentscheid durch Gewalt, Drohung mit Gewalt, Täuschung oder andere die Entscheidungsfreiheit beeinträchtigende Mittel abhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. § 211 Wahlfälschung (1) Wer als Mitglied einer Wahlkommission oder als ein in ihrem Auftrag Handelnder das Ergebnis einer Wahl zur Volkskammer, zu den örtlichen Volksvertretungen, eines Volksentscheids oder einer Volksbefragung verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. 2. Abschnitt Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung § 212 Widerstand gegen staatliche Maßnahmen (1) Wer einen Angehörigen eines staatlichen Organs durch Gewaltanwendung oder Bedrohung mit Gewalt oder einem anderen erheblichen Nachteil an der pflichtgemäßen Durchführung der ihm übertragenen staatlichen Aufgaben zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit hindert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Haftstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer die Tat gegen einen Bürger begeht, der in staatlichem Auftrag bei der Durchführung von Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit mitwirkt. (3) Wer die Tat zusammen mit anderen begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu acht Jahren bestraft. (4) Ist die Tatbeteiligung von untergeordneter Bedeutung, kann der Täter mit Verurteilung auf Bewährung, Haftstrafe oder Geldstrafe bestraft werden. (5) Der Versuch ist strafbar. § 213 Ungesetzlicher Grenzübertritt (1) Wer widerrechtlich die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik passiert oder Bestimmungen des zeitweiligen Aufenthalts in der Deutschen Demokratischen Republik sowie des Transits durch die Deutsche Demokratische Republik verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung, Haftstrafe oder mit Geldstrafe bestraft. Hinweis: Vgl. hierzu: - §§ 1 und 2 des Gesetzes vom 25. 3. 1982 über die Staatsgrenze der DDR - Grenzgesetz - (GBl. I Nr. US. 197), - Anl. 2 zu § 21 der AO vom 25. 3. 1982 über die Ordnung in den Grenzgebieten und den Seegewässern der DDR - Grenzordnung - (GBl. 1 Nr. 11 S. 208). Beachte hierzu auch: - AO vom 8. 1. 1985 über die Benutzung von Verkehrswegen im Transitverkehr durch das Hoheitsgebiet derDDR-TransitAO-(GBl. INr. 2 S. 11), - AO [Nr. 1] vom 17. 10. 1972 über Einreisen von Bürgern der BRD in die DDR (GBl. II Nr. 61 S. 654) i. d. F. der AO Nr. 2 vom 14. 6. 1973 (GBl. I Nr. 28 S. 269) und der AO Nr. 3 vom 3.12. 1979 (GBl. INr. 41 S.39I). - Paßgesetz der DDR vom 28. 6. 1979 (GBl. 1 Nr. 17 S. 148)-. - AO vom 28. 6. 1979 über Paß- und Visaangelegenheiten (Paß- und VisaAO-PVAO-) (GBl. I Nr. 17 S. 151). Zur strafrechtlichen Verfolgung wegen ungenehmig-ten Verlassens der DDR vor dem 1.1. 1972 vgl. § 2 des Gesetzes vom 16.10. 1972 zur Regelung von Fragen der Staatsbürgerschaft (GBl. I Nr. 18 S. 265). Vgl. dazu auch VO vorn 21. 6. 1982 zu Fragen der Staatsbürgerschaft der DDR (GBl. I Nr. 22 S. 418). (2) Ebenso wird bestraft, wer als Bürger der Deutschen Demokratischen Republik rechtswidrig nicht oder nicht fristgerecht in die Deutsche Demokratische Republik zurückkehrt oder staatliche Festlegungen über seinen Auslandsaufenthalt verletzt. (3) In schweren Fällen wird der Täter mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu acht Jahren bestraft. Ein schwerer Fall liegt insbesondere vor, wenn 1. die Tat Leben oder Gesundheit von Menschen gefährdet; 2. die Tat unter Mitführung von Waffen oder unter Anwendung gefährlicher Mittel oder Methoden erfolgt; 76;
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Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Textausgabe, Ministerium der Justiz (Hrsg.), 6., überarbeitete und erweiterte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986 (StGB DDR Ges. Best. 1979, S. 1-352).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung zu veranlassen. Bereits in diesem Stadium kommt es darauf an, einen weiteren subversiven Mißbrauch Bugendlicher sowie seine Ausweitung zu verhindern und weitergehende gesellschaftsschädigende Auswirkungen abzuwenden.

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