Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik 1979, Seite 258

Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 258 (StGB DDR Ges. Best. 1979, S. 258); 3.2.1. geltende Ordnungsstrafbestimmungen kämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG -(GBl. I Nr. 3 S. 101). 1984 157. Verordnung vom 5. Januar 1984 über die Leitung und Durchführung der öffentlichen Personenbeförderung - Personenbeförderungsverordnung (PBVO) - (GBl. I Nr. 4 S. 25) § 14 Ordnungsstrafbestimmungen (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig a) gegen die Bestimmungen des § 13 Abs. 1 verstößt, b) sich seinen Verpflichtungen gemäß § 13 Abs. 3 widersetzt, entzieht oder zu entziehen versucht, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 500 M belegt werden. (2) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt im Rahmen ihrer Zuständigkeit a) dem für Verkehr zuständigen Mitglied des Rates des Kreises bzw. der Stadt; b) dem Leiter der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei; c) den Leitern der zuständigen Leitungsorgane und Dienststellen der Deutschen Reichsbahn. (3) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten gemäß Abs. 1 sind die von den Organen gemäß Abs. 2 ermächtigten Mitarbeiter befugt, eine Verwarnung mit Ordnungsgeld in Höhe von 1 M bis 20 M auszusprechen. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG -(GBl. I Nr. 3 S. 101). 158. Anordnung vom 5. Januar 1984 über die öffentliche Personen-, Gepäck- und Expreßgutbeförderung der Eisenbahn - Personenbeförderungsanordnung Eisenbahn (PBOE) - (GBl. I Nr. 4 S. 29) §52 Ordnungsstrafbestimmungen (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig a) gegen die Bestimmungen des § 8 Abs. 1 verstößt; b) seinen Verpflichtungen gemäß § 9, seinen Personalausweis zur Einsichtnahme auszuhändigen und Angaben über seine Arbeits- oder Ausbildungsstelle zu machen, sich widersetzt, entzieht oder zu entziehen versucht, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 M bis 500 M belegt werden. (2) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt im Rahmen ihrer Zuständigkeit a) dem für Verkehr zuständigen Mitglied des Rates des Kreises bzw. der Stadt; b) dem Leiter der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei; c) den Leitern der zuständigen Leitungsorgane und Dienststellen der Deutschen Reichsbahn. (3) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten gemäß Abs. 1 sind die von den Organen gemäß Abs. 2 ermächtigten Mitarbeiter befugt, eine Verwarnung mit Ordnungsgeld in Höhe von 1 M bis 20 M auszusprechen. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG -(GBl. I Nr. 3 S. 101). 159. Anordnung vom 5. Januar 1984 über die öffentliche Personen- und Gepäckbeförderung des Kraftverkehrs, Nahverkehrs und der Fahrgastschiffahrt - Personenbeförderungsanordnung (PBO) -(GBl. I Nr. 4 S. 44) § 46 Ordnungsstrafbestimmungen (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig a) gegen die Bestimmungen des § 8 Abs. 1 verstößt; b) seinen Verpflichtungen gemäß § 9, seinen Personalausweis zur Einsichtnahme auszuhändigen und Angaben über seine Arbeits- oder Ausbildungsstelle zu machen, sich widersetzt, entzieht oder zu entziehen versucht, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 M bis 500 M belegt werden. (2) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt im Rahmen ihrer Zuständigkeit a) dem für Verkehr zuständigen Mitglied des Rates des Kreises bzw. der Stadt; b) dem Leiter der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei. (3) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten gemäß Abs. 1 sind die von den Organen gemäß Abs. 2 ermächtigten Mitarbeiter befugt, eine Verwarnung mit Ordnungsgeld in Höhe von 1 M bis 20 M auszusprechen. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG -(GBl. I Nr. 3 S. 101). 258;
Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 258 (StGB DDR Ges. Best. 1979, S. 258) Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 258 (StGB DDR Ges. Best. 1979, S. 258)

Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Textausgabe, Ministerium der Justiz (Hrsg.), 6., überarbeitete und erweiterte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986 (StGB DDR Ges. Best. 1979, S. 1-352).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der Erfordernisse der Wachsamkeit. Geheimhaltung und Konspiration sowie durch den differenzierten Einsatz dafür, geeigneter operativer Kräfte. Mittel und Methoden realisiert werden.

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