Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik 1979, Seite 214

Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 214 (StGB DDR Ges. Best. 1979, S. 214); 3.2.1. geltende Ordnungsstrafbestimmungen 55. Anordnung vom 25. August 1975 über die Zulässigkeit, Vergütung und Kontrolle von zusätzlicher Arbeit bei der Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen (GBl. I Nr. 35 S. 632) § 10 (1) Mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M kann belegt werden, 1. wer als Leiter oder leitender Mitarbeiter eines Auftraggebers vorsätzlich oder fahrlässig a) andere als die zulässigen Leistungen in zusätzlicher Arbeit durchführen läßt, b) Werktätige ohne Zustimmung des Beschäftigungsbetriebes gemäß § 4 mit zusätzlicher Arbeit beauftragt, c) eine höhere als die für die jeweilige Leistungsart vorgesehene Vergütung zahlt, d) Produktionsmittel anderer Betriebe ohne Nutzungsvertrag für die Durchführung zusätzlicher Arbeit nutzt, e) die Nachweispflicht gemäß § 9 Abs. 2 verletzt; 2. wer als Werktätiger gegenüber dem Auftraggeber vorsätzlich a) Leistungen berechnet, die nicht oder unvollständig erbracht wurden, oder mehr Stunden in Rechnung stellt, als tatsächlich geleistet wurden, b) die Nutzung von Produktionsmitteln der Betriebe in Rechnung stellt. (2) Ist eine vorsätzliche Handlung nach Abs. 1 aus Vorteilsstreben oder ähnlichen, die gesellschaftlichen Interessen mißachtenden Beweggründen oder wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet worden oder ist ein größerer Schaden verursacht worden oder hätte er verursacht werden können, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000 M ausgesprochen werden. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt den Vorsitzenden der Räte der Kreise. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG -(GBl. I Nr. 3 S. 101). 56. Verordnung vom 6. November 1975 über die Gründung und Tätigkeit von Vereinigungen (GBl. I Nr. 44 S. 723) § 16 (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen den Bestimmungen dieser Verordnung a) eine Vereinigung gründet oder ihre Gründung fördert, die Tätigkeit einer Vereinigung organi- siert bzw. unterstützt, eine Vereinigung nicht unverzüglich auflöst oder ihre Tätigkeit fortsetzt, b) Änderungen und Ergänzungen des Statuts nicht oder nicht fristgemäß bestätigen läßt oder personelle Veränderungen der Leitung nicht fristgemäß mitteilt, c) den Sitz einer internationalen nichtstaatlichen Vereinigung in der Deutschen Demokratischen Republik begründet oder einer internationalen Vereinigung bzw. einer Vereinigung, die außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik ihren Sitz hat, als Mitglied angehört oder Beziehungen mit diesen herstellt oder Bürger bzw. Vereinigungen anderer Staaten und Berlin (West) als Mitglied aufnimmt oder führt, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 500 M belegt werden. (2) Ist eine vorsätzliche Handlung nach Abs. 1 aus Vorteilsstreben oder ähnlichen, die gesellschaftlichen Interessen mißachtenden Beweggründen oder wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet worden, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000 M ausgesprochen werden. (3) Gegenstände, die zur Begehung einer Ordnungswidrigkeit benutzt werden oder auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, können neben anderen Ordnungsstrafmaßnahmen oder selbständig eingezogen werden. (4) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt den Vorsitzenden der Räte der Stadt- oder Landkreise bzw. Bezirke, deren zuständigen Stellvertreter, den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe, dem Leiter der Hauptabteilung Innere Angelegenheiten des Ministeriums des Innern und den Leitern der Dienststellen der Deutschen Volkspolizei. (5) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG -(GBl. I Nr. 3 S. 101) in der Fassung der Ziff. 29 der Anlage zum Gesetz vom 19. Dezember 1974 zur Änderung des Strafgesetzbuches, des Anpassungsgesetzes und des Gesetzes zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten (GBl. I Nr. 64 S. 591). 57. Anordnung vom 27. November 1975 über die Zulassung von Fahrzeugen zur Seefahrt (GBl. Sdr. Nr. 824 S. 7) § 25 Ordnungsstrafbestimmungen (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. als Fahrzeugführer, Eigentümer oder als Verantwortlicher des Rechtsträgers eines Fahrzeuges a) ein Fahrzeug ohne Zulassung oder mit ungül- 214;
Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 214 (StGB DDR Ges. Best. 1979, S. 214) Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 214 (StGB DDR Ges. Best. 1979, S. 214)

Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Textausgabe, Ministerium der Justiz (Hrsg.), 6., überarbeitete und erweiterte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986 (StGB DDR Ges. Best. 1979, S. 1-352).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dor gerichteten Formierung Jugendlicher Ausdruck dessen unter anderem die vom Gegner bereits seit Bahren verbreitete feindliche These Bleib daheim und wehr dich täglich.

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