Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik 1979, Seite 158

Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 158 (StGB DDR Ges. Best. 1979, S. 158); 2.12. Luftfahrtgesetz (2) Der Besitz, die Herstellung, der Vertrieb und die Benutzung von Hängegleitern, Geräten zum Betreiben des Wasserskifliegens sowie Geräten mit gleicher oder ähnlicher Funktionsweise sind nicht gestattet. §29 Zulassung von Luftfahrzeugen (1) Zivile Luftfahrzeuge dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn sie zur Luftfahrt zugelassen sind. Andere Luftfahrzeuge können zur Luftfahrt zugelassen werden, wenn dies wegen ihrer Teilnahme am grenzüberschreitenden Luftverkehr oder aus anderen Gründen erforderlich ist. (2) Die Zulassung erfolgt nur, wenn die in Rechtsvorschriften festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die Lufttüchtigkeit des Luftfahrzeuges bescheinigt ist. (3) Halter eines Luftfahrzeuges ist derjenige, dem die Zulassung zum Betrieb dieses Luftfahrzeuges erteilt wird. (4) Halter von zivilen Luftfahrzeugen können Staatsorgane, volkseigene Kombinate und Betriebe, wissenschaftliche Einrichtungen sowie gesellschaftliche Organisationen sein. (5) Die Zulassung wird entzogen und die Lufttüchtigkeit wird abgeprochen, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht mehr gegeben sind. § 30 Luftfahrzeugregister und Staatszugehörigkeit von Luftfahrzeugen (1) Die zur Luftfahrt zugelassenen zivilen Luftfahrzeuge werden in das Luftfahrzeugregister eingetragen. Die Ordnung über die Führung des Luftfahrzeugregisters regelt der Minister für Verkehrswesen. (2) Durch die Eintragung in das Luftfahrzeugregister erhalten die zivilen Luftfahrzeuge die Staatszugehörigkeit der Deutschen Demokratischen Republik und das Recht zum Führen des Hoheitszeichens. (3) Über die Eintragung in das Luftfahrzeugregister wird der Eintragungs- und Zulassungsschein erteilt, durch den dem Luftfahrzeug das Staatszugehörig-keits- und Eintragungszeichen zugewiesen wird. Diese Zeichen sind am Luftfahrzeug dauerhaft anzubringen. (4) Der Eintragungs- und Zulassungsschein, die Bescheinigungen über die Lufttüchtigkeit und andere vorgeschriebene Dokumente (Bordpapiere) sind bei jedem Streckenflug mitzuführen. VII. Flugplätze §31 Begriff (1) Flugplätze sind die dem Flugbetrieb dienenden Land- und Wasserflächen mit den darauf befindlichen Anlagen und Einrichtungen. (2) Flughäfen sind Flugplätze des öffentlichen Verkehrs. §32 Anlegung und Betrieb von Flugplätzen (1) Flugplätze für die zivile Luftfahrt dürfen nur mit Genehmigung des Ministeriums für Verkehrswesen angelegt und betrieben werden. (2) Mit der Genehmigung zum Betrieb ist ein Bereich festzulegen, desseh Luftraum für den Flugbetrieb des Flugplatzes bestimmt ist (Flugplatzzone). (3) Das Ministerium für Verkehrswesen kann Auflagen für die Anlegung und den Betrieb eines Flugplatzes erteilen. (4) Änderungen gegenüber der erteilten Genehmigung zur Anlegung oder zum Betrieb eines Flugplatzes bedürfen der Genehmigung des Ministeriums für Verkehrswesen. , § 33 Registrierung und Veröffentlichung (1) Genehmigte Flugplätze für die zivile Luftfahrt sind durch das Ministerium für Verkehrswesen zu registrieren. (2) Die Benutzbarkeit und die Art der verkehrstechnischen Einrichtungen der Flughäfen sind zu veröffentlichen. § 34 Halter eines Flugplatzes (1) Halter eines Flugplatzes ist derjenige, dem die Genehmigung zum Betrieb des Flugplatzes erteilt wird. (2) Halter eines Flugplatzes können Staatsorgane, volkseigene Kombinate und Betriebe, wissenschaftliche Einrichtungen sowie gesellschaftliche Organisationen sein. § 35 Allgemeine Pflichten des Flugplatzhalters (1) Der Halter hat den Flugplatz im Rahmen der Genehmigung für den Betrieb bereitzuhalten. (2) Der Halter hat entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um störende Einwirkungen, die vom Betrieb des Flugplatzes auf die Umwelt ausgehen, zu verhindern, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich und volkswirtschaftlich vertretbar ist. 158;
Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 158 (StGB DDR Ges. Best. 1979, S. 158) Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 158 (StGB DDR Ges. Best. 1979, S. 158)

Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Textausgabe, Ministerium der Justiz (Hrsg.), 6., überarbeitete und erweiterte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986 (StGB DDR Ges. Best. 1979, S. 1-352).

In der politisch-operativen Arbeit wurden beispielsweise bei der Aufklärung und Bekämpfung feindlich-negativer Personenzusammenschlüsse auf dieser Grundlage gute Ergebnisse erzielt, beispielsweise unter Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung. Die parallele Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und in diesem Zusammenhang auftretende zeitliche und örtliche besondere Bedingungen finden ihren Ausdruck vor allem in solchen Faktoren wie die strikte Wahrung der Rechte und Pflichten des inhaftierten Beschuldigten und die grundsätzlichen Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter sind durch die Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium für Staatssicherheit Juristische Hochschule Potsdam Lehrgang: ffsl Fachschulabschl Thema: Formen und Methoden der und als ein Aufgaben des Strafverens enarbeit der Abteilungen eher Beitrag zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit zu leisten. Im Ergebnis der darauf gerichteten Anstrengungen wurden die Plan- und Kampfaufgaben des Leiters der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Ob.jekt-dienststellen wesentlich zu erhöhen. Eines der Probleme besteht darin, durch eine konkretere Anleitung und zielgerichtetere Kontrolle sie besser in die Lage zu versetzen, rechtzeitig und vorausschauend Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erkennen und entsprechend reagieren zu können, ein Umschlagen solcher Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zum Ausdruck. Solche Gesetzmäßigkeiten sind: die wachsende Bedeutung und der zunehmende Einfluß der Vorbeugung auf die Zurückdrängung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Auftreten von subjektiv bedingten Fehlhaltungen, Mängeln und Unzulänglichkeiten. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den unmittelbaren Lebens- und Entvvicklungs bedingungen der betreffenden feindlich-negativ eingestellten Bürger liegenden Umstände, wie dem Vorliegen aktueller Konfliktlagen oder dem Wirken von westlichen Kontaktpartnern innerer feindlich-negativer Kräfte.

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