Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik 1979, Seite 144

Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 144 (StGB DDR Ges. Best. 1979, S. 144); 2.10. Wehrdienstgesetz Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen einzuholen. (4) Soweit die erforderlichen Festlegungen den Dienst bestreffen, der der Ableistung des Wehrdienstes entspricht, erlassen die zuständigen Minister die innerdienstlichen Regelungen. Hinweis: Zum Wehrdienstgesetz wurden folgende Bestimmungen erlassen: - Beschluß des Staatsrates der DDR vom 25. 3. 1982 über die militärischen Dienstgrade (GBl. I Nr. 12 S. 230). - AO des Nationalen Verteidigungsrates der DDR vom 25. 3. I982überdie Musterungund Einberufung zum Wehrdienst - Einberufungsordnung -(GBl. 1 Nr. 12 S. 230). AO des Nationalen Verteidigungsrates der DDR vom 25. 3. 1982 über den Verlauf des Wehrdienstes in der Nationalen Volksarmee - Dienstlaufbahnordnung - NVA - (GBl. INr. 12 S. 237), - AO des Nationalen Verteidigungsrates der DDR vom 25. 3. 1982 über den Verlauf des Dienstes in der Zivilverteidicung- Dienstlaufbahnordnung-ZV - (GBl. 1 Nr. 12 S. 241), - AO des Nationalen Verteidigungsrates der DDR vom 25. 3. 1982 über den Verlauf des Wehrdienstes in den Grenztruppen der DDR - Dienstlaufbahnordnung - GT- (GBl. 1 Nr. 12 S. 241), - AO des Nationalen Verteidigungsrates der DDR vom 25. 3. 1982 über die Zugehörigkeit der Wehrpflichtigen zur Reserve der Nationalen Volksarmee - Reservistenordnung - (GBl. 1 Nr. 12 S. 246), - 1. DB vom 25. 3. 1982 zur Reservistenordnung (GBl. I Nr. 12 S. 248), - VO vom 25. 3. 1982 über die finanzielle Versorgung während des Wehrdienstes - Besoldungs-VO-(GBl. INr. 12 S. 253), - DB vom 25. 3. 1982 zur BesoldungsVO (GBl. I Nr. 12 S. 255), - VO vom 25. 3.-1982 über die Förderung der Bürger nach dem aktiven Wehrdienst - Förderungs-VO - (GBl. INr. 12 S. 256), - 1. DB vom 25. 3. 1982zur FörderungsVO (GBl. I Nr. 12 S. 261), - Bkm. vom 25. 3. 1982 über den Dienst, der der Ableistung des Wehrdienstes entspricht (GBl. 1 Nr. 12. S. 268). § 46 Übergangsregelungen (1) Die zur Durchführung des Wehrpflichtgesetzes vom 24. Januar 1962 (GBl. I Nr. 1 S. 2) in der Fassung des Anpassungsgesetzes vom 11. Juni 1968 (GBl. I Nr. 11S. 242) erlassenen Rechtsvorschriften sowie die unter Bezug auf dieses Gesetz herausgegebenen Einberufungsbefehle behalten bis zum Erlaß anderer Rechtsvorschriften bzw. bis zur Erteilung anderer Einberufungsbefehle ihre Gültigkeit. Die bisherigen Formulare der Einberufungsbefehle bzw. die sonstigen Formulare, die Bezug auf das Wehrpflichtgesetz nehmen, können weiterhin verwendet werden, soweit die damit zu veranlassenden Maßnahmen nicht diesem Gesetz widersprechen. (2) Der Dienst, der in bereits erlassenen Rechtsvorschriften als Wehrersatzdienst bezeichnet wird, ist Dienst nach § 2 Abs. 3 dieses Gesetzes. §47 Inkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 1982 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) das Gesetz vom 24. Januar 1962 über die allgemeine Wehrpflicht (Wehrpflichtgesetz) (GBl. I Nr. 1 S. 2) und b) Ziff. 29 der Anlage zum Gesetz vom 11. Juni 1968 zur Anpassung von Strafbestimmungen und Ordnungsstrafbestimmungen - Anpassungsgesetz -(GBl. INr. 11 S. 242). Anlage zu § 19 Abs. 1 zu vorstehendem Gesetz Fahneneid Ich schwöre: Der Deutschen Demokratischen Republik, meinem Vaterland, allzeit treu zu dienen und sie auf Befehl der Arbeiter-und-Bauern-Regierung gegen jeden Feind zu schützen. Ich schwöre: An der Seite der Sowjetarmee und der Armeen der mit uns verbündeten sozialistischen Länder als Soldat der Nationalen Volksarmee jederzeit bereit zu sein, den Sozialismus gegen alle Feinde zu verteidigen und mein Leben zur Erringung des Sieges einzusetzen. Ich schwöre: Ein ehrlicher, tapferer, disziplinierter und wachsamer Soldat zu sein, den militärischen Vorgesetzten unbedingten Gehorsam zu leisten, die Befehle mit aller Entschlossenheit zu erfüllen und die militärischen und staatlichen Geheimnisse immer streng zu wahren. Ich schwöre: Die militärischen Kenntnisse gewissenhaft zu erwerben, die militärischen Vorschriften zu erfüllen und immer und überall die Ehre unserer Republik und ihrer Nationalen Volksarmee zu wahren. Sollte ich jemals diesen meinen feierlichen Fahneneid verletzen, so möge mich die harte Strafe der Gesetze unserer Republik und die Verachtung des werktätigen Volkes treffen. 144;
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Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Textausgabe, Ministerium der Justiz (Hrsg.), 6., überarbeitete und erweiterte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986 (StGB DDR Ges. Best. 1979, S. 1-352).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher. Sie stellen zugleich eine Verletzung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Prozeß der Beweisführung dar. Die aktionsbezogene Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungen der ausrichten auf die operative Bearbeitung von Personen aus dem Operationsgebiet sowie die allseitige und umfassende Erkundung, Entwicklung und Nutzung der Möglichkeiten der und anderer Organe des sowie anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die Haupt- selbständigen Abteilungen haben darauf Einfluß zu nehmen und dazu beizutragen, daß Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung für die Durchsetzung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz - auch auf deutschem Boden - sowie für die Vereitelung und Zurückdrängung der aggressiven Politik des westdeutschen Imperialismus zu orientieren.

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