Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik 1979, Seite 142

Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 142 (StGB DDR Ges. Best. 1979, S. 142); 2.10. Wehrdienstgesetz setz und anderen Rechtsvorschriften erfüllen können. §38 Reserve der Nationalen Volksarmee (1) Die Wehrpflichtigen bilden in der Zeit, in der sie keinen aktiven Wehrdienst oder Reservistenwehrdienst bzw. keinen solchen Dienst leisten, der der Ableistung des Wehrdienstes entspricht, als Reservisten die Reserve der Nationalen Volksarmee. Eine besondere Reserve der Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik oder der Organe nach § 2 Abs. 3 besteht nicht. (2) Die Reservisten sind a) ungediente Reservisten, wenn sie noch keinen Wehrdienst oder weniger als 4 Wochen aktiven Wehrdienst bzw. Reservistenwehrdienst geleistet haben, und b) gediente Reservisten, wenn sie 4 Wochen aktiven Wehrdienst bzw. Reservistenwehrdienst odereinen längeren Wehrdienst geleistet haben. (3) Die Reservisten sind über die sonstigen Festlegungen dieses Gesetzes hinaus verpflichtet, a) die Ehre und Würde eines Reservisten zu wahren, b) sich militärpolitisch und militärisch zu informieren sowie sportlich, insbesondere wehrsportlich, zu betätigen, c) die staatlichen und militärischen Geheimnisse, die ihnen zur Kenntnis gelangten, zu wahren, d) Auflagen, die der möglichen Einberufung dienen, zu erfüllen, e) die ihnen übergebenen Uniformen und Ausrüstungsgegenstände in einem einsatzbereiten Zustand zu erhalten, f) die Uniform zu tragen, wenn das vom Minister für Nationale Verteidigung festgelegt wurde, und g) die sozialistische Wehrerziehung, insbesondere die Vorbereitung der Jugend auf den Wehrdienst, und die Sicherung des Nachwuchses für militärische Berufe zu unterstützen. (4) Reservisten, die ihren Pflichten nach Abs. 3 zuwiderhandeln, können disziplinarisch nach militärischen Bestimmungen zur Verantwortung gezogen werden. Andere Arten der Verantwortlichkeit schließen die Disziplinarmaßnahmen nicht aus. VI. Abschnitt Wehrdienst in besonderen Situationen § 39 Aussetzung der Entlassung aus dem Wehrdienst Die Entlassungen aus dem Wehrdienst können auf Beschluß des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik zur Bekämpfung von Katastrophen bzw. bei gespannter internationaler Lage ausgesetzt werden. Wehrdienst während der Mobilmachung und im Verteidigungszustand § 40 (1) Nach der Bekanntmachung der Mobilmachung oder der Verkündung des Verteidigungszustandes haben sich alle Wehrpflichtigen für den Wehrdienst bereitzuhalten. Sie können jederzeit einberufen werden. (2) Die Wehrpflichtigen können von den Wehrkreiskommandos beauflagt werden, ihren Wohnsitz nicht zu wechseln bzw. den Ort ihres Wohnsitzes nicht zu verlassen. (3) Für den Wehrdienst der weiblichen Bürger gelten die Festlegungen über den Wehrdienst der männlichen Wehrpflichtigen entsprechend. (4) Die Wehrpflichtigen können einberufen werden, ohne gemustert zu sein. (5) Musterungskommissionen werden nicht mehr gebildet. Ihre Rechte sowie die der Beschwerdekommissionen gehen auf die Wehrkreiskommandos bzw. Wehrbezirkskommandos über. (6) Die Entscheidungen über die zeitweilige Zurückstellung vom Wehrdienst sind aufgehoben. Die weitere zeitweilige Zurückstellung vom Wehrdienst legt der Minister für Nationale Verteidigung fest. (7) Die Wehrpflichtigen, die sich im Ausland aufhalten, haben sich unverzüglich in den zuständigen Botschaften der Deutschen Demokratischen Republik zu melden. § 41 (1) Während der Mobilmachung oder im Verteidigungszustand leisten alle Angehörigen der Nationalen Volksarmee Wehrdienst im allgemeinen Dienstverhältnis des aktiven Wehrdienstes. Unabhängig davon bestehen weiterhin die Dienstverhältnisse des aktiven Wehrdienstes auf Zeit und in militärischen Berufen. Die erforderlichen Festlegungen trifft der Nationale Verteidigungsrat der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Die Entlassungen aus dem Wehrdienst erfolgen bei Beendigung der Wehrpflicht bzw. nach besonderen Festlegungen des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik. VII. Abschnitt Ordnungsstrafbestimmungen, Strafbestimmungen und Zuführung §42 Ordnungsstrafbestimmungen (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. der Aufforderung zur Erfassung, Musterung, Einberufungsüberprüfung oder Feststellung der Diensttauglichkeit nicht oder nicht pünktlich Folge leistet. 142;
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Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Textausgabe, Ministerium der Justiz (Hrsg.), 6., überarbeitete und erweiterte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986 (StGB DDR Ges. Best. 1979, S. 1-352).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug durchzusetzen und insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage - des Programms der Partei , der Beschlüsse der Parteitage der Partei , der Beschlüsse des und seines Sekretariats sowie des Politbüros des der Partei , der Verfassung der . der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie anderer allgemeinverbindlicher Rechtsvorschriften, der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des. Ministers für Staatssicherheit, der Befehle und Weisungen sowie der Normen der sozialistischen Gesetzlichkeit entgegenzuwirken. Großzügige und schöpferische Anwendung -de sozialistischen Rechts bedeutet aber auchfn der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit deitftarhtern die Erkenntnis ständig zu vermitteln,t daß die in den Akten vorhandenen Informationen durch den sie erarbeitenden operativen Mitarbeiter subjektiv falsch widergespiegelt werden können, ohne daß es ihm bewußt wird.

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