Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 203

Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 203 (StGB DDR Ges. Best. 1977, S. 203); 203 Ergänzung ab 2968 6 102. Anordnung vom 21. Dezember 1977 fiber die Regelung des Verkehrs auf Binnengewässern Binnengewässer-Verkehrsordnung (BGVO) -(GBl. Sdr. Nr. 951) Auszug § 29 Ordnungsstrafbestimmungen (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen dieser Anordnung oder den zu ihrer Ausführung im Einzelfall mündlich, schriftlich oder durch Zeichen erhobenen Forderungen zuwiderhandelt, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M belegt werden. (2) Wer eine im Abs. 1 genannte Zuwiderhandlung a) begeht und wegen einer solchen Handlung innerhalb der letzten 2 Jahre bereits mit einer Ordnungsstrafmaßnahme belegt oder strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde, b) in rücksichtsloser Weise begeht, c) begeht und dadurch schuldhaft Personen- oder Sachschaden verursacht, ohne daß strafrechtliche Verantwortung eintritt, kann mit Ordnungsstrafe bis zu 500 M belegt werden. (3) Wer a) trotz verminderter Fahrtüchtigkeit infolge von Alkoholeinwirkung ein Fahrzeug führt, obwohl er in den vergangenen 2 Jahren aus dem gleichen Grund bereits mit einer Ordnungsstrafmaßnahme belegt oder strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde, b) ein Fahrzeug führt, obwohl seine Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigt ist, ohne daß strafrechtliche Verantwortung vorliegt, kann mit Ordnungsstrafe bis zu 1 000 M belegt werden. (4) Bei besonders groben Zuwiderhandlungen kann zusätzlich zu anderen Ordnungsstrafmaßnahmen oder selbständig der Entzug des Befähigungszeugnisses bis zu 3 Jahren ausgesprochen werden. In diesen Fällen können die ermächtigten Mitarbeiter der Räte der Kreise und der Oberflußmei-stereien der Wasserwirtschaftsdirektionen sowie die Angehörigen der Deutschen Volkspolizei das Befähigungszeugnis vor- läufig entziehen, wenn es die Gewährleistung der Sicherheit des Verkehrs erfordert; der vorläufige Entzug des Befähigungszeugnisses soll 4 Wochen nicht überschreiten. Uber den Entzug ist das Organ zu informieren, das das Befähigungszeugnis ausgestellt hat. (5) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt a) den Vorsitzenden der Räte der Kreise b) den Oberflußmeistern der Wasserwirtschaftsdirektionen c) den Leitern der Dienststellen der Deutschen Volkspolizei. (6) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten gemäß Abs. 1 sind die ermächtigten Mitarbeiter der Räte der Kreise und der Oberflußmeistereien der Wasserwirtschaftsdirektionen sowie die Angehörigen der Deutschen Volkspolizei befugt, eine Verwarnung mit Ordnungsgeld von 1, 3, 5 oder 10 M auszusprechen. (7) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungs Widrigkeiten OWG (GBl. I Nr. 3 S. 101). 103. Beschluß vom 16. Dezember 1977 des Staatsrates, des Ministerrates und des Nationalen Verteidigungsrates zur Durchführung des Gesetzes über die Stiftung und Verleihung staatlicher Auszeichnungen (GBl. I Nr. 37 S. 421) Auszug 814 (1) Die Höhe der Ordnungsstrafe gemäß § 10 des Gesetzes beträgt 10 bis 300 M. (2) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt dem Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Kreises für Inneres.;
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Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) - StGB - und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Textausgabe mit Anmerkungen, Hinweisen und Sachregister, Ministerium der Justiz (Hrsg.), 4., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978 (StGB DDR Ges. Best. 1977, S. 1-304).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schreiben des Ministers. Verstärkung der politisch-operativen Arbeit auf der Linie im Jahre der Hauptabteilung Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung über die politisch-operative Arbeit der Linie im Jahre der Hauptabteilung Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung für die Organisierung und Durchführung der politisch-operativen Arbeit der Linie im Planjahr der Hauptabteilung vom Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung für die Planung der politisch-operativen Arbeit der Abteilung der Bezirksverwaltung Karl-Marx-Stadt bei der Bearbeitung von Bürgern der wegen vorwiegend mündlicher staatsfeindlicher Hetze und angrenzender Straftaten der allgemeinen Kriminalität Vertrauliche Verschlußsache . Dähne Ausgewählte strafprozessuale Maßnahmen und damit im Zusammenhang stehende Probleme und Besonderheiten berücksichtigen. Dies bezieht sich insbesondere auf Wohnungen, Grundstücke, Wochenendhäuser, Kraftfahrzeuge, pflegebedürftige Personen, zu versorgende Haustiere, Gewerbebetriebe da die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik eiier zielgerichteten Befragung über den Untersuchungshaft- und Strafvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik durch westdeutsche und us-amerikanische Geheimdienste unterzogen werden.

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