Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 153

Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 153 (StGB DDR Ges. Best. 1977, S. 153); 153 Anpassungsverordnung Anlage 1 6 Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. I Nr. 3 S. 101).“ 80. § 4 der Zwanzigsten Durchführungsbestimmung vom 15. Januar 1966 zum Gesetz zum Schutze der Kultur- und Nutzpflanzen Bekämpfung von Krähen, Sperlingen, Hamstern und Mäusen mit chemischen Mitteln im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaues (GBl. II Nr. 16 & 87) erhält folgende Fassung: „§ 4 (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die in §§ 1 bis 3 festgelegten Bestimmungen zur Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen mit chemischen Mitteln verstößt, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M belegt werden. (2) Ist eine vorsätzliche Handlung nach § 3 Abs. 1 aus Vorteilsstreben oder ähnlichen, die gesellschaftlichen Interessen mißachtenden Beweggründen oder wiederholt innerhalb von zwei Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet worden oder ist ein größerer Schaden verursacht worden oder hätte er verursacht werden können, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000 M ausgesprochen werden. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt den Vorsitzenden der Kreislandwirtschaftsräte. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. I Nr. 3 S. 101).“ 81. § 13 der Anordnung vom 27. Januar 1966 über die Bewirtschaftung des Genossenschafts- und Privatwaldes (GBl. II Nr. 20 S. 101) erhält folgende Fassung: „§ 13 (1) Wer vorsätzlich als Nutzungsberechtigter a) die im Aufforstungs- und Einschlagbescheid und in der Harz- und Rindenge- winnung erteilten staatlichen Auflagen nicht erfüllt b) den durch den staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb erteilten Auflagen des Forstschutzes und der Waldverbesserung gemäß §§ 5, 7 und 11 nicht nachkommt c) ohne Genehmigung des staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes Holz einschlägt kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M belegt werden. (2) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt den Direktoren der zuständigen staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe. (3) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. I Nr. 3 S. 101).“ 82. § 6 der Anordnung vom 7. Februar 1966 über die Wahrung der Urheberrechte durch das Büro für Urheberrechte (GBl. II Nr. 21 S. 107) erhält folgende Fassung: „§ 6 (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig a) entgegen den Vorschriften der §§ 1 und 2 urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse erwirbt oder vergibt oder b) gegen Auflagen nach § 4 Satz 2 verstößt kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M belegt werden. (2) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt dem Leiter der Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel des Ministeriums für Kultur. (3) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. I Nr. 3 S. 101).“ 83. § 63 der Jugendhilfeverordnung vom 3. März 1966 (GBl. II Nr. 34 S. 215) erhält folgende Fassung: „§ 63 (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig als Erziehungsberechtigter den nach § 23 Abs. 1;
Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 153 (StGB DDR Ges. Best. 1977, S. 153) Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 153 (StGB DDR Ges. Best. 1977, S. 153)

Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) - StGB - und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Textausgabe mit Anmerkungen, Hinweisen und Sachregister, Ministerium der Justiz (Hrsg.), 4., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978 (StGB DDR Ges. Best. 1977, S. 1-304).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dor gerichteten Formierung Jugendlicher Ausdruck dessen unter anderem die vom Gegner bereits seit Bahren verbreitete feindliche These Bleib daheim und wehr dich täglich.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X