Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 145

Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 145 (StGB DDR Ges. Best. 1977, S. 145); 145 Anpassungsverordnung Anlage 1 6 reichenden Grund nicht Folge leistet, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 50 M belegt werden. (6) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt den Leitern der Dienststellen der Deutschen Volkspolizei. (7) Ordnungsstrafmaßnahmen nach Abs. 3 können von den dazu ermächtigten Angehörigen der Deutschen Volkspolizei ausgesprochen werden. Die ermächtigten Angehörigen der anderen bewaffneten Organe können bei Zuwiderhandlungen durch Fahrzeugführer dieser Organe selbständig Eintragungen über die Verletzung ordnungsrechtlicher Pflichten auf dem Berechtigungsschein zur Fahrerlaubnis vornehmen. (8) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten gemäß Abs. 1 sind die dazu ermächtigten Angehörigen der Deutschen Volkspolizei befugt, eine Verwarnung mit Ordnungsgeld in Höhe von 1, 3, 5 oder 10 M auszusprechen. (9) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von OrdnungsWidrigkeiten’ OWG (GBl. I Nr. 3 S. 101).“ §§ 90-91 ( gegenstandslos Hinweis: § 89 erhielt vorliegende Fassung durch die VO vom 20. 5.1971 zur Änderung der StVZO (GBl. II Nr. 51 S.416). 5L Hinweis: Außer Kraft gesetzt durch § 4 Abs. 2 der Oder-Vorschriften vom 1. 2.1974 (GBl. Sdr, Nr. 716 S. 189). 52. §7 der Verordnung vom 19. März 1964 zum Schutze der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II Nr. 34 S. 255) erhält folgende Fassung: § 7 (1) Wer vorsätzlich in leichten Fällen gemäß § 6 Absätze 1 und 2 oder fahrlässig gemäß § 6 Abs. 1 eine dort bezeichnete Handlung begeht oder wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. die Bestimmungen über die Anmelde- und Genehmigungspflicht für Veranstaltungen im Grenzgebiet verletzt 2. in der Grenzzone des Küstengebietes an Feriengäste ohne Genehmigung der zuständigen Organe Zimmer oder Schlafstellen überläßt 3. im Grenzgebiet ohne Genehmigung oder außerhalb der festgelegten Zeltplätze zeltet oder gegen die für den Zeltplatz festgelegte Ordnung verstößt oder in Teilen des Grenzgebietes zeltet oder in Kraftfahrzeugen oder Wohnwagen übernachtet, in denen das verboten ist 4. Fischerei-, Angel- oder Badeverbote nicht einhält kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 500 M belegt werden. (2) Gegenstände, die zur Begehung der Ordnungswidrigkeit benutzt wurden, können neben anderen Ordnungsstrafmaßnahmen oder selbständig ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse oder Rechte Dritter entschädigungslos eingezogen werden. Erteilte Erlaubnisse oder Genehmigungen können entzogen werden. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt entsprechend der jeweiligen Zuständigkeit den Leitern der Dienststellen der Deutschen Volkspolizei oder den für das jeweilige Fachgebiet zuständigen Stellvertretern der Vorsitzenden der Räte der Kreise. (4) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten gemäß Abs. 1 sind die dazu ermächtigten Angehörigen der Deutschen Volkspolizei oder die ermächtigten Mitarbeiter der örtlichen Räte befugt, eine Verwarnung mit Ordnungsgeld in Höhe von 1, 3, 5 oder 10 M auszusprechen. (5) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. I Nr. 3 S.101).“ Hinweis: §7 erhielt vorliegende Fassung durch die VO vom 11. 9.1975 zur Änderung von Ordnungsstrafbestimmungen (GBl. I Nr. 38 S. 654). 53. Hinweis: Außer Kraft gesetzt durch § 14 Abs. 2 der BahnaufsichtsVO vom 2. 6,1972 (GBl. 11 Nr. 38 S. 435). 10 StGB 4. Aufl.;
Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 145 (StGB DDR Ges. Best. 1977, S. 145) Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 145 (StGB DDR Ges. Best. 1977, S. 145)

Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) - StGB - und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Textausgabe mit Anmerkungen, Hinweisen und Sachregister, Ministerium der Justiz (Hrsg.), 4., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978 (StGB DDR Ges. Best. 1977, S. 1-304).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. die Feststellung der Wahrheit als ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Sie ist notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen. Die grundlegenden Aufgaben des Strafverfahrens sind in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt, sondern ist häufig Bestandteil der vom Genossen Minister wiederholt geforderten differenzierten Rechtsanwendung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit ist selbstverständlich an die strafprozessuale Voraussetzunq des Vorliecens eines der. im aufgeführten Anlässe gebunden. Der Anlaß ist in den Ermittlungsakten euszuWeisen. In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zum Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen.

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