Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 122

Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 122 (StGB DDR Ges. Best. 1977, S. 122); 5 Anpassungsgesetz 122 Dienststellen der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik gilt die Verordnung über die Verfolgung von Zoll-und Devisenverstößen auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Waren-, Devisen-und Geldverkehrs. Hinweis: Es gilt die VO vom 24.6.1971 über die Verfolgung von Zoll- und Devisenverstößen und das Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen im grenzüberschreitenden Waren-, Devisen- und Geldverkehr (GBl. II Nr. 54 S. 480) i.d.F. der ÄndVO vom 29. 4.1976 (GBl. I Nr. 21 S. 300). 816 (1) Neben der Strafe oder dem Ausspruch einer Strafverfügung durch die Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik können die Waren, die Gegenstand einer Straftat oder eines Zollverstoßes waren, sowie die Gegenstände, die zu deren Durchführung benutzt worden sind, entschädigungslos eingezogen werden. (2) Ist die Einziehung der Waren nicht möglich, so kann die Einziehung der Gegenstände oder Werte, die an deren Stelle getreten sind, erfolgen oder die Zahlung ihres Gegenwerts festgelegt werden. Ist der Gegenwert nicht genau zu ermitteln, so ist er unter Zugrundelegung aller Anhaltspunkte festzusetzen. (3) Die Einziehung nach Abs. 1 oder die Ersatzeinziehung nach Abs. 2 kann auch selbständig ausgesprochen werden. Verfahren and Vollstreckung §17 Der Ministerrat regelt das Verfahren zur Verfolgung von Zoll- und Devisenverstößen in einer Verordnung über die Verfolgung von Zoll- und Devisenverstößen auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Waren-, Devisen- und Geldverkehrs. Hinweis: Vgl. Hinweis zu Ziff. 30 §15 Abs. 5. 818 (1) Zur Vollstreckung der von der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik gemäß §11 festgesetzten Zölle, der gemäß §15 ausgesprochenen Strafverfügungen oder der gemäß § 16 festgesetzten Summen zur Zahlung des Gegenwertes ist die Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik befugt, nach Durchführung eines erfolglosen Mahnverfahrens 1. Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse zu erlassen 2. die Organe der Justiz mit der Vollstreckung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen zu beauftragen. (2) Die Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik kann über das Vermögen eines Zoll- oder Haftungsschuldners oder eines Beschuldigten einen Arrestbefehl erlassen, wenn anzunehmen ist, daß die Vollstreckung wesentlich erschwert werden würde. Die Vollziehung des Arrestbefehls erfolgt durch die Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik.“ 31. Der VT. Abschnitt des Atomenergiegesetzes vom 28. März 1962 (GBl. I Nr. 3 S. 47) in der Fassung des Gesetzes vom 23. Januar 1964 zur Änderung des Atomenergiegesetzes (GBl. I Nr. 1 S. 1) erhält folgende Fassung: „VI. Abschnitt Straf- und Ordnungsstrafbestimmungen §10 Strafbestimmungen Wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. gegen das staatliche Handelsmonopol des § 1 Abs. 4 verstößt 2. ohne die erforderliche Genehmigung eine Kernanlage errichtet, verändert oder betreibt, mit Ausgangsstoffen, Zwischenprodukten, Kernbrennstoffen oder radioaktiven Stoffen verkehrt 3. einer in Durchführung dieses Gesetzes erlassenen gesetzlichen Bestimmung zuwiderhandelt, sofern darin auf diese Strafbestimmung verwiesen wird wird mit Geldstrafe, öffentlichem Tadel, Verurteilung auf Bewährung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. §11 Ordnungsstrafbestimmungen (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig staatlich angeordnete Maßnahmen des Strahlenschutzes nicht ordnungsgemäß;
Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 122 (StGB DDR Ges. Best. 1977, S. 122) Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 122 (StGB DDR Ges. Best. 1977, S. 122)

Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) - StGB - und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Textausgabe mit Anmerkungen, Hinweisen und Sachregister, Ministerium der Justiz (Hrsg.), 4., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978 (StGB DDR Ges. Best. 1977, S. 1-304).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und Verdacht des Transitmißbrauchs; provokativ-demonstrative Handlungen soväe Unterschriften- sammlungen und andere Aktivitäten, vor allem von Antragstellern auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gewinnen wollten. Obwohl in beiden Fällen bereits Gespräche mit feindlichnegativen Personen geführt wurden, war es noch zu keinem organisatorischen Zusammenschluß gekommen.

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