Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 110

Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 110 (StGB DDR Ges. Best. 1977, S. 110); 4 OWG 110 halb von zwei Wochen nach Empfang oder Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen und zu begründen oder mündlich zu Protokoll zu erklären. Sie hat auf schiebende Wirkung; dies gilt nicht, wenn die Durchsetzung der festgelegten Maßnahmen keinen Aufschub duldet. Die Entscheidung darüber ist in der Verfügung mit bekanntzugeben. (2) Bei Entscheidungen von Mitgliedern des Ministerrates und von Leitern zentraler Organe finden diese Bestimmungen keine Anwendung. §34 Entscheidung fiber die Beschwerde (!) Die Beschwerde ist bei dem Organ einzulegen, das die Ordnungsstrafmaß-. nähme ausgesprochen hat oder von dessen Mitarbeiter sie erlassen wurde. Wird die Beschwerde für begründet erachtet, so ist ihr binnen einer Woche abzuhelfen. Im Steuer-, Abgaben-, Preis- und Sozialversicherungsrecht beträgt diese Frist einen Monat. (2) Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, ist sie innerhalb einer Woche an das übergeordnete Organ weiterzuleiten, welches innerhalb von drei Wochen endgültig zu entscheiden hat. Im Steuer-, Abgaben-, Preis- und Sozialversicherungsrecht beträgt diese Frist sechs Wochen. (3) Über Beschwerden gegen Maßnahmen nach §28 entscheidet der Leiter des Organs endgültig, dessen Mitarbeiter sie ausgesprochen hat. (4) Die Beschwerdeentscheidungen ergehen durch Verfügung. Auf eine strengere Ordnungsstrafmaßnahme darf nicht erkannt werden. §35 Aufhebung von Entscheidungen Entscheidungen, die der sozialistischen Gesetzlichkeit widersprechen, können zugunsten des Rechtsverletzers innerhalb eines Jahres nach Erlaß der Entscheidung von dem entscheidenden Organ, dem zuständigen Beschwerdeorgan oder weiter übergeordneten Organ aufgehoben werden. Vor einer Aufhebung durch das Beschwerdeorgan oder ein anderes übergeordnetes Organ ist das Organ zu hören, das die Entscheidung getroffen hatte. §36 Auslagen (1) Die Auslagen des Ordnungsstrafverfahrens trägt der Rechtsverletzer, soweit eine Ordnungsstrafmaßnahme ausgesprochen worden ist. (2) Die Auslagen können auch auferlegt werden, wenn das Ordnungsstrafverfahren nach § 25 Abs. 2 Ziffern 2 oder 3 eingestellt wurde. (3) Die Auslagen sind auf das Notwendigste zu beschränken und müssen im angemessenen Verhältnis zur getroffenen Entscheidung stehen. (4) Für das Steuer-, Abgaben-, Preis-und Sozialversicherungsrecht können abweichende Regelungen getroffen werden. Durchsetzung von Ordnungsstrafmaßnahmen §37 (1) Ordnungsstrafen, Ordnungsgeld und Auslagen sind an den Staatshaushalt zu entrichten. Werden sie nicht innerhalb der festgelegten Frist gezahlt, kann durch die Vollstreckungsorgane bei den Räten der Kreise oder die eigenen Vollstreckungsorgane des betreffenden Organs die Beitreibung erfolgen. Auf Antrag des Bürgers können Ratenzahlungen bewilligt werden. (2) Die Beitreibung erfolgt nach den besonderen , gesetzlichen Bestimmungen. Sie ist ausgeschlossen, wenn seit Ablauf der festgelegten Zahlungsfrist zwei Jahre verstrichen sind. §38 Zahlungsverpflichtungen aus Entscheidungen gegen Bürger, die kurz vor oder unmittelbar nach deren Einberufung zum Grundwehrdienst erlassen werden, sind nach den besonderen gesetzlichen Bestimmungen über die materielle Sicherstellung dieses Personenkreises zu behandeln. §39 Wird im Falle der Heranziehung zur gemeinnützigen Arbeit diese nicht oder nicht ordnungsgemäß geleistet, kann nach erneuter Beratung durch das zuständige Organ eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000, Mark festgesetzt werden.;
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Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) - StGB - und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Textausgabe mit Anmerkungen, Hinweisen und Sachregister, Ministerium der Justiz (Hrsg.), 4., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978 (StGB DDR Ges. Best. 1977, S. 1-304).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengmitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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