Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1975, Seite 206

Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1975, Seite 206 (StGB DDR Ges. Best. 1975, S. 206); 10 Ordnungsstrafbestimmungen 206 70. Erste Durchführungsbestimmung zum Devisengesetz vom 19. Dezember 1973 Allgemeine Bestimmungen, Zuständigkeit, Reiseverkehr (GBl. I Nr. 59 S. 579) Auszug §26 (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Handlung nach § 17 Abs. 1 des Gesetzes begeht, ohne daß die Interessen der sozialistischen Gesellschaft erheblich beeinträchtigt werden, wird mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 1 000 M belegt. (2) Die Durchführung des Ordnungs-strafverfahrens obliegt dem Minister der Finanzen, den Vorsitzenden und den sachlich zuständigen Mitgliedern der Räte der Bezirke, Kreise und Stadtbezirke. (3) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. I Nr. 3 S. 101). 71. Anordnung vom 27. November 1973 über die Bildung sowie über die Planung, Finanzierung und Abrechnung der Konzert- und Gastspieldirektionen (GBl. I 1974 Nr. 1 S. 5) Auszug §11 (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig, ohne nach § 3 Abs. 1 berechtigt zu sein, künstlerische Programme auf dem Gebiet der Unterhaltungskunst oder des Konzertwesens unter Zahlung von Honoraren der Öffentlichkeit vorstellt oder entgegen § 5 Absätze 1 oder 3 die Vermittlung von Künstlern vornimmt, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M belegt werden. (2) Ist eine vorsätzliche Handlung nach Abs. 1 aus Vorteilsstreben oder aus anderen, die gesellschaftlichen Interessen mißachtenden Beweggründen oder wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet worden, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000 M ausgesprochen werden. (3) Die Durchführung des Ordnungs- strafverfahrens obliegt dem Mitglied des Rates des Bezirkes und Leiter der Abteilung Kultur des Bezirkes, in dem der Verstoß begangen ist. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. I Nr. 3 S. 101). 1974 72. Anordnung Nr. 2 vom 11. Januar 1974 über den Schutz der Fernmeldelinien der Deutschen Post (GBl. I Nr. 7 S. 70) Auszug §12 (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. die Lage oder den Zustand der zur Markierung der unterirdischen Fernmeldelinien sowie der See- und Flußkabel verwendeten Zeichen verändert, 2. die in dieser Anordnung vorgeschriebene Pflicht, der nächstgelegenen Dienststelle der Deutschen Post oder Küstenfunkstelle der Deutschen Demokratischen Republik Mitteilung zu machen, nicht erfüllt, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M belegt werden. (2) Wer fahrlässig eine Nachrichtenver-kehrsstörung gemäß § 204 StGB verursacht, indem er 1. als verantwortlicher Bauausführender die in dieser Anordnung vorgeschriebene Pflicht, sich bei der nächstgelegenen Fernmeldedienststelle der Deutschen Post über die Lage der Fernmeldelinien zu unterrichten, nicht erfüllt, 2. als verantwortlicher Bauausführender Anweisungen zur Durchführung von Erdoder Sprengarbeiten ohne Berücksichtigung der geltenden Schutzvorschriften erteilt oder seine Kenntnisse über die Lage der Fernmeldelinien nicht den unmittelbar die Erd- oder Sprengarbeiten Ausführenden mittedlt, 3. als unmittelbar die Erd- oder Sprengarbeiten Ausführender ohne Anweisungen durch die produktionsleitenden Mitarbeiter seines Betriebes abzuwarten mit der Durchführung der Erd- oder Sprengarbeiten be-;
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Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1975, Textausgabe mit Anmerkungen, Hinweisen und Sachregister, Ministerium der Justiz (Hrsg.), 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (StGB DDR Ges. Best. 1975, S. 1-320).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. die Feststellung der Wahrheit als ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Sie ist notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen. Die grundlegenden Aufgaben des Strafverfahrens sind in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, e,pschaftlichkeit und Gesetzlich!:eit als Schwerpunkte erwfesen - die sichiere Beherrschung der strafverf aürensr echtliclien. Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Annahmen, Vermutungen und Hoffnungen zahlen auch hier nicht. Deswegen werden die im Operativvorgang erarbeiteten Beweismittel verantwortungsbewußt und unvoreingenommen geprüft.

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