Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1975, Seite 181

Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1975, Seite 181 (StGB DDR Ges. Best. 1975, S. 181); 181 Ergänzungen ab 1968 10 strafe geahndet worden oder ist ein größerer Schaden verursacht worden oder hätte er verursacht werden können, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000 M ausgesprochen werden. §29 Wer vorsätzlich unberechtigt das Unter-suchungs-, Gewinnungs- oder Speicherrecht ausübt oder unberechtigt in einem Bergbauschutzgebiet Baumaßnahmen durchführt, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M belegt werden. §30 (1) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens gemäß §§ 28 und 29 obliegt dem Leiter des zentralen staatlichen Bergaufsichtsorgans sowie den Leitern der nach-geordneten staatlichen Bergaufsichtsorgane. (2) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. I Nr. 3 S. 101). 13. Verordnung vom 10. September 1969 über die Planung und Leitung der Energiewirtschaft sowie die rationelle Energieanwendung und -Umwandlung Energieverordnung (GBl. II Nr. 81 S. 495) Auszug §52 (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. den Forderungen gemäß § 11 Abs. 1 oder Abs. 2 2. den Verpflichtungen gemäß § 23 Abs. 4 3. den Vorschriften gemäß § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 4. den Vorschriften gemäß § 39 Abs. 1 oder Abs. 2 5. den Verpflichtungen gemäß § 44 Abs. 3 zuwiderhandelt, kann mit einem Verweis oder mit einer Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M belegt werden. (2) Ist eine vorsätzliche Handlung nach Abs. 1 aus Vorteilsstreben oder ähnlichen, die gesellschaftlichen Interessen mißachtenden Beweggründen oder wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet worden oder ist ein größerer Schaden verursacht worden oder hätte er verursacht werden können, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000 M ausgesprochen werden. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt 1. den Vorsitzenden der Räte der Bezirke bzw. Kreise oder ihren zuständigen Stellvertretern bei Zuwiderhandlungen gegen § 11 Abs. 1 oder Abs. 2 2. den Leitern der Bilanzorgane bei Zuwiderhandlungen gegen § 39 Absätze 1 und 2 3. den Direktoren der Energieversorgungsbetriebe bei Zuwiderhandlungen gegen § 23 Abs. 4 oder § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 4. dem Leiter des kontrollierenden Organs bei Zuwiderhandlungen gegen § 44 Abs. 3. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. I Nr. 3 S. 101). 14. Verordnung vom 18. Dezember 1969 Uber die staatliche Qualitätskontrolle (GBl. II 1970 Nr. 15 S. 110) Auszug §31 Ordnungsstrafbestimmungen (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig als Verantwortlicher in Kombinaten, Betrieben oder Institutionen a) trotz Vorliegen der im § 7 Abs. 1 festgelegten Voraussetzungen die Produktion nicht unterbricht b) Auflagen, die das DAMW im Rahmen des § 10 erteilt, nicht unverzüglich nachkommt c) prüfpflichtige und anmeldepflichtige Erzeugnisse nicht bei der zuständigen Prüfdienststelle des DAMW anmeldet bzw. wiederanmeldet (§ 13 Abs. 1) oder Proben und Prüfmuster vorlegt, die für die Erzeugnisse, deren Qualität sie nachweisen sollen, nicht repräsentativ sind (§ 13 Abs. 2);
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Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1975, Textausgabe mit Anmerkungen, Hinweisen und Sachregister, Ministerium der Justiz (Hrsg.), 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (StGB DDR Ges. Best. 1975, S. 1-320).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel nicht möglich. Ursächlich dafür ist die politische Lage. Die Organisa toreri und Inspiratoren sind vom Gegner als Symbolfiguren aufgebaut worden.

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