Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1975, Seite 171

Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1975, Seite 171 (StGB DDR Ges. Best. 1975, S. 171); 171 Anpassungsverordnung Anlage 1 10 Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. I Nr. 3 S. 101).“ 83. § 63 der Jugendhilfeverordnung vom 3. März 1966 (GBl. II Nr. 34 S. 215) erhält folgende Fassung: „§ 63 (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig als Erziehungsberechtigter den nach § 23 Abs. 1 Buchst, a auferlegten Pflichten zuwiderhandelt, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M belegt werden. (2) Wer vorsätzlich oder fahrlässig als Jugendlicher den im § 23 Abs. 1 Buchst, b auferlegten Weisungen zuwiderhandelt, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 100 M belegt werden, wenn er über eigenes Arbeitseinkommen verfügt. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt den Kreisschulräten. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. I Nr. 3 S. 101).“ 84. § 11 der Veterinärhygienischen Grenzüberwachungsverordnung vom 22. September 1966 (GBl. II Nr. 102 S. 659) erhält folgende Fassung: § 11 (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig a) der im § 1 Abs. 1 festgelegten Pflicht zur Einholung der Genehmigung zur Ein-und Durchfuhr nicht nachkommt oder die bei der Erteilung der Genehmigung gestellten Bedingungen nicht einhält b) den Bestimmungen des § 2 Abs. 2 hinsichtlich der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Tieren auf dem Postwege zuwiderhandelt c) die Kontrolluntersuchungen durch den Veterinärhygienischen Verkehrsüberwachungsdienst an der Grenzübergangsstelle gemäß § 3 Abs. 1 be- oder verhindert d) den Bestimmungen des § 4 Abs. 1 zuwiderhandelt oder die Anweisungen des Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates gemäß § 4 Abs. 2 nicht einhält e) den Reinigungs- und Desinfektionsvorschriften des § 5 nicht nachkommt f) den Vorschriften der §§ 6 und 7 zuwiderhandelt kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M belegt werden.* (2) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt dem Leiter des Veterinärhygienischen Verkehrsüberwachungsdienstes, den Haupttiertärzten der Bezirkslandwirtschaft'sräte und den Leitern der Veterinärhygiene-Inspektionen der Bezirke. (3) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten gemäß Abs. 1 sind die ermächtigten Mitarbeiter der Aufsichtsorgane befugt, eine Verwarnung mit Ordnungsgeld in Höhe von 1, 3, 5 oder 10 M auszusprechen. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. I Nr. 3 S. 101).“ 85. § 12 der Verordnung vom 28. Oktober 1966 über das Lotswesen (GBl. II Nr. 141 S. 889) erhält folgende Fassung: ,.§ 12 (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig a) trotz Lotsenpflicht gemäß § 3 Abs. 1 keine Lotsenberatung annimmt b) die Maßnahmen gemäß § 6 Abs. 1 Buchst, b nicht trifft c) die Informationen gemäß § 6 Abs. 1 Buchst, c unterläßt d) als Lotse die gemäß § 6 Abs. 2 Buchst, a erforderlichen Hinweise nicht erteilt e) als Lotse die gemäß § 6 Abs. 2 Buchst, c erforderlichen Mitteilungen unterläßt kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M belegt werden. (2) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt dem Leiter des Seefahrtsamtes der Deutschen Demokratischen Republik. (3) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. I Nr. 3 S. 101). (4) In die Beschwerdefrist wird die Zeit;
Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1975, Seite 171 (StGB DDR Ges. Best. 1975, S. 171) Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1975, Seite 171 (StGB DDR Ges. Best. 1975, S. 171)

Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1975, Textausgabe mit Anmerkungen, Hinweisen und Sachregister, Ministerium der Justiz (Hrsg.), 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (StGB DDR Ges. Best. 1975, S. 1-320).

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