Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1975, Seite 144

Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1975, Seite 144 (StGB DDR Ges. Best. 1975, S. 144); 9 Anpassungsgesetz 144 „Siebenter Abschnitt Verantwortlichkeit für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten §45 Ordnungswidrigkeiten (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig a) den in Durchführung des § 2 Absätze 2 und 5, des § 6 Abs. 4, der §§ 14, 17, 21 Abs. 3, des § 41 Abs. 3 von den zuständigen Staats- und Wirtschaftsorganen festgesetzten Verboten, Verpflichtungen oder getroffenen Maßnahmen izuwiderhandelt b) den Kontrollen, Sicherungs- und Uberwachungsmaßnahmen der Organe des staatlichen Gesundheitswesens bzw. der zuständigen Hygieneinspektion gemäß § 5 Abs. 1, § 15 Abs. 2 und § 20 nicht nach-kommt c) die Melde- und Auskunftsverpflich-tungen gemäß § 11, § 28 Abs. 3 oder § 29 Abs. 2 nicht erfüllt d) den gesetzlichen Verboten oder der Untersagung oder Beschränkung der Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit gemäß § 18 zuwiderhandelt, der Untersuchungs-bzw. Behandlungspflicht gemäß § 28 nicht nachkommt, die Überweisung zur ärztlichen Untersuchung gemäß § 26 Abs. 2 nicht vornimmt, sich den Pflichtschutzmaßnahmen gemäß § 22 Abs. 1 nicht unterzieht oder den ärztlichen Anordnungen und Maßnahmen entgegen den Verpflichtungen im § 29 Abs. 1 zuwiderbandelt e) den Feststellungs- und Schutzmaßnahmen gemäß § 32 Absätze 1 bis 3, § 33 Absätze 1 und 2 oder § 34 Abs. 1 Satz 2 zuwiderhandelt oder den Verpflichtungen gemäß § 32 Abs. 5 nicht nachkommt f) die Bestimmungen des Gesetzes und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Bestimmungen über den Verkehr oder die Arbeit mit Erregern übertragbarer Krankheiten, Bakteriophagen, Versuchstieren oder Sterilisationsgeräten verletzt, Versuchstiere entgegen den Vorschriften züchtet oder hält oder entgegen den Vorschriften Sterilisationsgeräte herstellt g) Mittel und Geräte zur Desinfektion und Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen gemäß § 23 Absätze 2 und 3 verbotenerweise verwendet, herstellt bzw. in 'den Verkehr bringt oder den Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen gemäß § 23 Absätze 1, 3, 4 und 5 nicht nachkommt h) 'bei der Durchführung von Schutzimpfungen oder anderen Schutzanwendun-gen die Regeln außer acht läßt, deren Befolgung geeignet ist, gesundheitliche Schädigungen ausizuschließen kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M belegt werden. (2) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt den Leitern der für die staatliche Leitung des Gesundheitswesens verantwortlichen Organe in den Kreisen und Bezirken sowie den Leitern der Kreis- oder Bezinkshygieneinspektio-nen -und der Staatlichen Hygieneinspektion. (3) Bei geringfügigen Ordnungswidrig-keiten gemäß Abs. 1 sind die hierzu ermächtigten Mitarbeiter der für die Überwachung zuständigen Organe befugt, Verwarnungen mit Ordnungsgeld in Höhe' von 1, 3, 5 oder 10 M auszusprechen. (4) Für die Durchführung des Ondnungs-strafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. I Nr. 3 S. 101). Strafbestimmungen §46 (1) Wer vorsätzlich 1. ohne Arzt zu sein, eine Person wegen einer zu meldenden übertragbaren Krankheit oder wegen Krankheitsverdachts sowie einen Ansteckenden untersucht oder behandelt 2. ohne dazu besonders ermächtigt zu sein, bei einer Person wegen einer zu meldenden übertragbaren Krankheit, wegen Krankheitsverdächts oder bei einem Ansteckenden einzelne Untersu-chungs- oder Behandlungsmaßnahmen vomimmt wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe oder mit öffentlichem Tadel bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. §47 (1) Wer vorsätzlich die Bestimmungen über 1. die Desinfektion (Entseuchung), die;
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Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1975, Textausgabe mit Anmerkungen, Hinweisen und Sachregister, Ministerium der Justiz (Hrsg.), 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (StGB DDR Ges. Best. 1975, S. 1-320).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltun-gen und den Kreisdienststellen an die Stellvertreter Operativ der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zur Entscheidung heranzutragen. Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen. Die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung. Der operative soll auf Grund seiner politischoperativen Grundkenntnisse Einfluß auf die weitere Qualifizierung der Filtrierung sowie der vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung des Mißbrauchs von Transportmitteln mit gefährlichen Gütern für gefährliche Güter für Terror- und andere Gewaltakte, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur Unterbindung und Zurückdrängung von Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände erfolgt durch zwei Mitarbeiter der Linie. Die Körperdurchsuchung darf nur von Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden.

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