Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1975, Seite 138

Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1975, Seite 138 (StGB DDR Ges. Best. 1975, S. 138); Anpassungsgesetz 138 Tierärzte entsprechend § 13 Aibs. 2 nicht befolgt b) die Verpflichtung des § 14, die Tiere vor vorsätzlichen oder fahrlässigen Schädigungen aller Art zu schützen, nicht einhält c) die Verpflichtungen des § 15 nicht einhält kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M belegt werden. (2) Ist eine vorsätzliche Handlung nach Abs. 1 aus Vorteilsstreben oder ähnlichen, die gesellschaftlichen Interessen mißachtenden Beweggründen oder wiederholt innerhalb von zwei Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet worden oder ist ein größerer Schaden verursacht worden oder hätte er verursacht werden können, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000 M ausgesprochen werden. (3) Wird eine Handlung nach Abs. 1 vorsätzlich durch einen Tierarzt begangen, kann ihm neben der Ordnungsstrafe die Approbation entzogen werden. (4) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt den Leitern der zuständigen veterinärmedizinischen Fachorgane. (5) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. I Nr. 3 S. 101).“ 33. § 4 des Gesetzes vom 6. September 1950 über die Schutzimpfung der Rinder gegen Maul- und Klauenseuche (GBl. Nr. 105 S. 988) erhält folgende Fassung: § 4 Strafhinweis Zuwiderhandlungen werden nach § 30a des Gesetzes vom 20. Juni 1962 über das Veterinärwesen (GBl. I Nr. 5 S. 55) in der Fassung des Anpassungsgesetzes vom 11. Juni 1968 (GBl. Nr 11 S. 242) als Ordnungswidrigkeiten verfolgt oder ziehen nach § 30 des gleichen Gesetzes strafrechtliche Verantwortlichkeit nach sich.“ 34. § 31 des Tierzucht-Gesetzes vom 20. Juni 1962 (GBl. I Nr. 5 S. 60) erhält folgende Fassung: „§ 31 Ordnungsstrafbestimmung (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig a) nicht gekörte, abgekörte oder Vatertiere ohne Deckerlaubnis zum Decken oder zur künstlichen Besamung verwendet b) Vatertiere zu Körungen entsprechend den hierfür geltenden Bestimmungen nicht vorstellt c) die Weisungen des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik oder seiner für die Tierzucht zuständigen Fachorgane bezüglich der Kennzeichnung der Tiere, der Unfruchtbarmachung oder Schlachtung nicht gekörter oder abgekörter Vatertiere nicht befolgt d) gekörte Vatertiere außer Geflügel ohne Genehmigung der für die Tierzucht zuständigen Fachorgane der VVB Tierzucht unfruchtbar macht, unfruchtbar machen läßt oder schlachtet e) Vatertiere ohne Genehmigung gemäß § 23 zur Kreuzung verwendet kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M belegt werden. (2) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt dem Generaldirektor der VVB Tierzucht und den Vorsitzenden der Bezirkslandwirtschaftsräte. (3) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. I Nr. 3 S. 101).“ 35. a) § 22 des Lebensmittelgesetzes vom 30. November 1962 (GBl. I Nr. 12 S. 111) erhält folgende Fassung: „§ 23 (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig den §§ 6 bis 10, 12, 13 Abs. 2 oder § 17 sowie den auf Grund der §§11 oder 27 Abs. 1 erlassenen gesetzlichen Bestimmungen zuwiderhandelt oder fahrlässig Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände 1m Sinne dieses Gesetzes entgegen den gesetzlichen Bestimmungen gewinnt oder herstellt, in den Verkehr bringt oder sonstwie behandelt, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M belegt werden. (2) Ist eine vorsätzliche Handlung nach;
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Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1975, Textausgabe mit Anmerkungen, Hinweisen und Sachregister, Ministerium der Justiz (Hrsg.), 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (StGB DDR Ges. Best. 1975, S. 1-320).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte. Der zielgerichtete Einsatz der.

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