Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 306

Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 306 (StGB Ges. Best. DDR 1968, S. 306); 18 VO zum Schutz der Kinder und Jugendlichen 306 der Vergnügungsparks sowie Leiter, Inhaber und das Bedienungspersonal von Gaststätten sind dafür verantwortlich, daß nachstehende Beschränkungen eingehalten werden: 1. Für Kinder ist der Aufenthalt in Filmtheatern, Klubeinrichtungen, Kabaretts, Varietes, Schaubuden, Vergnügungsparks und Gaststätten bis 19.00 Uhr und in Kindertanzveranstaltungen gestattet. 2. Für Jugendliche unter 16 Jahren ist der Aufenthalt in Filmtheatern, Klubeinrichtungen, Kabaretts, Varietes, Schaubuden, Vergnügungsparks und Tanzveranstaltungen bis 22.00 Uhr und in Gaststätten bis 21.00 Uhr gestattet. 3. Für Jugendliche von 16 bis unter 18 Jahren ist der Aufenthalt in Filmtheatern, Klubeinrichtungen, Kabaretts, Varietes, Schaubuden, Vergnügungsparks und Tanzveranstaltungen bis 24.00 Uhr und in Gaststätten bis 22.00 Uhr gestattet. (2) Besuchen Kinder und Jugendliche Kulturveranstaltungen in Begleitung Erziehungsberechtigter oder anderer Erwachsener, ist ihnen der Aufenthalt bis zum Ende der Vorstellung, in den anderen im Abs. 1 genannten Einrichtungen bis 2 Stunden über die angeführten Zeiten hinaus gestattet. §11 (1) Die Beschränkungen gemäß § 10 gelten nicht: 1. für den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in Gaststätten bei reiseverkehrsbedingten Wartezeiten 2. für Veranstaltungen der Parteien und gesellschaftlichen Organisationen, der Nationalen Front, der Betriebe, Genossenschaften und Schulen. Die Veranstalter sind für die Einhaltung der Beschränkungen des Alkoholausschankes mitverantwortlich und haben für einen den Bildungs- und Erziehungszielen des sozialistischen Staates entsprechenden Inhalt und Ablauf der Veranstaltungen zu sorgen. (2) Die für die Entgegennahme der Anmeldung der Veranstaltung nach Abs. 1 Ziff. 2 zuständigen Organe können für die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an solchen Veranstaltungen die Einhaltung der Bestimmungen des § 10 anordnen. (3) Bei den im Abs. 1 Ziff. 2 genannten Veranstaltungen und auch solchen, die nicht anmeldepflichtig sind, haben die Erziehungsberechtigten und die Veranstalter die Pflicht, die Bestimmungen des § 10 Abs. 2 als Maßstab für den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren zu beachten. § 12 Einsichtnahme in den Personalausweis für Bürger der Deutschen Demokratischen Republik Nachstehende Personen haben im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß §§ 7, 9 und 10 das Recht, zur Feststellung des Alters Einsicht in den Personalausweis für Bürger der Deutschen Demokratischen Republik zu nehmen:;
Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 306 (StGB Ges. Best. DDR 1968, S. 306) Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 306 (StGB Ges. Best. DDR 1968, S. 306)

Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (StGB Ges. Best. DDR 1968, S. 1-380).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie beim Erkennen der Hauptangriff spunkte, der Methoden des Gegners sowie besonders gefährdeter Personenkreise im jeweiligen Verantwortungsbereich.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X