Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 303

Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 303 (StGB Ges. Best. DDR 1968, S. 303); 303 VO zum Schutz der Kinder und Jugendlichen 18 Organen und Einrichtungen, der Vorstände der Genossenschaften und der Leitungen gesellschaftlicher Organisationen. (2) Die im Abs. 1 Genannten sind verantwortlich dafür, daß Einflüsse der imperialistischen Ideologie, die insbesondere durch Di ackerzeugnisse, Fernsehen und Rundfunk verbreitet werden, von Kindern und Jugendlichen ferngehalten und Schul- und Arbeitsbummelei, entartete, unmoralische und asoziale Lebensund Verhaltensweisen, Alkohol- und Tabakmißbrauch oder disziplinloses Verhalten nicht geduldet werden. Die für die Bildung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen Verantwortlichen haben geeignete Maßnahmen zur Verhinderung der Einflüsse der imperialistischen Ideologie, zur Überwindung negativer sozialer Lebens- und Verhaltensweisen sowie zur Bekämpfung deren Ursachen und Bedingungen zu treffen. §2 (1) Die Maßnahmen zur Förderung der Initiative der Jugend, die durch die Leiter von Betrieben, staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen und Einrichtungen sowie durch die Vorstände der Genossenschaften festgelegt werden, haben Aufgaben zur politisch-ideologischen und moralischen Erziehung der Kinder und Jugendlichen, zur Festigung ihres Staats- und Rechtsbewußtseins, zum Schutz vor den im § 1 Abs. 2 genannten schädlichen Einflüssen und zur Verhütung negativer Verhaltensweisen, insbesondere Maßnahmen zur zielgerichteten Lebensgestaltung in der Freizeit, zu enthalten. Diese Maßnahmen sollen mit den von den örtlichen Volksvertretungen beschlossenen Programmen zur vorbeugenden Bekämpfung der Jugendgefährdung und Kriminalität übereinstimmen. (2) Die Leiter von Staats- und Wirtschaftsorganen, die Leiter von Betrieben, Einrichtungen des Bildungswesens, der Kultur und des Handels sowie die Vorstände der Genossenschaften sind in ihrem Aufgabenbereich für die Einhaltung der Rechtsvorschriften zum Schutz der Kinder und Jugendlichen verantwortlich. §3 Erziehungsberechtigte, Kinder und Jugendliche (1) Erziehungsberechtigte sind Eltern oder andere Personen, denen die Erziehung ständig oder vorübergehend nach den Bestimmungen des Familiengesetzbuches übertragen worden ist. (2) Kind im Sinne dieser Verordnung ist, wer das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, Jugendlicher, wer über 14 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. §4 Bekämpfung von Schund-, Schmutz- und jugendgefährdenden Erzeugnissen (1) Schund- und Schmutzerzeugnisse dürfen nicht hergestellt, eingeführt oder verbreitet werden. Schund- und Schmutzerzeugnisse sind Druck- oder ähnliche;
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Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (StGB Ges. Best. DDR 1968, S. 1-380).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie zu prüfen, wie diesen Problemen vorbeugend und offensiv begegnet werden kann. Ein Teil der Beschwerden kann vermieden werden, wenn die innerdienstlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen, insbesondere der Staatsanwaltschaft und dem für das Verfahren zuständigen Gericht, In Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und. der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung organisiert er das Zusammenwirken mit den Organen des sowie mit anderen staatliohen gesellschaftlichen Organen und Einrichtungen. Die rechtliche Ausgestaltung des Untersuchungshaftvoll-zuges im Staatssicherheit und die sich daraus ableitendsn prinzipiellen Anforderungen an die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten . Die Aufnahme und Durchsuchung r? r: en, n; üh an -stände sowie die Sicherung von Beesissauria.

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