Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 203

Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 203 (StGB Ges. Best. DDR 1968, S. 203); 10 Verordnung zur Anpassung der geltenden Ordnungsstraf-und Übertretungsstrafbestimmungen und von Strafhinweisen Anpassungsverordnung vom 13. Juni 1968 (GBl. IIS. 363; Ber. S. 827) §1 Die gemäß § 43 Abs. 2 des Gesetzes vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. IS. 101) an die Grundsätze dieses Gesetzes anzupassenden bisher geltenden Ordnungsstraf- und Übertretungsstrafbestimmungen erhalten als Ordnungsstrafbestimmungen die aus der Anlage 1 ersichtliche Fassung: §2 Die Strafhinweise in Verordnungen erhalten auf Grund des Anpassungsgesetzes vom 11. Juni 1968 (GBl. I S. 242) die aus der Anlage 2 ersichtliche Fassung. §3 Die Minister und Leiter zentraler staatlicher Organe sind berechtigt, die gemäß § 1 neu gefaßten Ordnungsstrafbestimmungen in Anordnungen und Durchführungsbestimmungen im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz in eigener Verantwortung zu ändern oder aufzuheben. §4 Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1968 in Kraft. Anlage 1 zu vorstehender Verordnung 1950 1. a) § 9 der Verordnung vom 22. Dezember 1950 über die Regelung des Sporttaubenwesens (GBl. S. 1217) erhält folgende Fassung: 1 (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig a) Sporttauben ohne Genehmigung hält oder ohne Genehmigung Sport-taubenflüge durchführt;
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Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (StGB Ges. Best. DDR 1968, S. 1-380).

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