Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 161

Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 161 (StGB Ges. Best. DDR 1968, S. 161); 161 Rechtsmittel und Durchsetzung der Entscheidungen 8 von dem entscheidenden Organ, dem zuständigen Beschwerdeorgan oder weiter übergeordneten Organ aufgehoben werden. Vor einer Aufhebung durch das Beschwerdeorgan oder ein anderes übergeordnetes Organ ist das Organ zu hören, das die Entscheidung getroffen hatte. §36 Auslagen (1) Die Auslagen des Ordnungsstrafverfahrens trägt der Rechtsverletzer, soweit eine Ordnungsstrafmaßnahme ausgesprochen worden ist. (2) Die Auslagen können auch auferlegt werden, wenn das Ordnungsstrafverfahren nach § 25 Abs. 2 Ziffern 2 oder 3 eingestellt wurde. (3) Die Auslagen sind auf das Notwendigste zu beschränken und müssen im angemessenen Verhältnis zur getroffenen Entscheidung stehen. (4) Für das Steuer-, Abgaben-, Preis- und Sozialversicherungsrecht können abweichende Regelungen getroffen werden. Durchsetzung von Ordnungsstrafmaßnahmen §37 (1) Ordnungsstrafen, Ordnungsgeld und Auslagen sind an den Staatshaushalt zu entrichten. Werden sie nicht innerhalb der festgelegten Frist gezahlt, kann durch die Vollstreckungsorgane bei den Räten der Kreise oder die eigenen Vollstreckungsorgane des betreffenden Organs die Beitreibung erfolgen. Auf Antrag des Bürgers können Ratenzahlungen bewilligt werden. (2) Die Beitreibung erfolgt nach den besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Sie ist ausgeschlossen, wenn seit Ablauf der festgelegten Zahlungsfrist zwei Jahre verstrichen sind. §38 Zahlungsverpflichtungen aus Entscheidungen gegen Bürger, die kurz vor oder unmittelbar nach deren Einberufung zum Grundwehrdienst erlassen werden, sind nach den besonderen gesetzlichen Bestimmungen über die materielle Sicherstellung dieses Personenkreises zu behandeln. §39 Wird im Falle der Heranziehung zur gemeinnützigen Arbeit diese nicht oder nicht ordnungsgemäß geleistet, kann nach erneuter Beratung durch das zuständige Organ eine Ordnungsstrafe bis zu 1000, Mark festgesetzt werden. 11 11 Strafgesetzbuch;
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Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (StGB Ges. Best. DDR 1968, S. 1-380).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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