Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik 1987, Seite 64

Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1987, Seite 64 (StGB DDR 1987, S. 64); 1 StGB Besonderer Teil 64 zuhaltende Tatsachen offenbart, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung oder mit öffentlichem Tadel bestraft. (2) Wer sich von einer Person, der durch Gesetz, Arbeitsvertrag oder von einem Staats- und Wirtschaftsorgan eine Geheimhaltungspflicht ausdrücklich auferlegt ist, durch unlautere Methoden die Offenbarung geheimzuhaltender Tatsachen erschleicht und dadurch staatliche oder gesellschaftliche Interessen vorsätzlich gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Geldstrafe bestraft. (3) Wer durch die Tat staatliche oder wirtschaftliche Interessen oder die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik erheblich gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu acht Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung bestraft. (4) Der Versuch ist strafbar. §246 Wer fahrlässig entgegen einer ihm durch Gesetz, Arbeitsvertrag oder von einem Staats- oder Wirtschaftsorgan ausdrücklich auferlegten Pflicht geheimzuhaltende Dokumente oder Gegenstände abhanden kommen läßt oder für Unbefugte zugänglich aufbewahrt oder geheimzuhaltende Tatsachen offenbart und dadurch staatliche oder wirtschaftliche Interessen oder die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik erheblich gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe oder mit öffentlichem Tadel bestraft. Bestechung §247 Wer in Ausübung staatlicher oder wirtschaftsleitender oder unter Mißbrauch ihm ausdrücklich übertragener Befugnisse für die pflichtwidrige Bevorzugung eines anderen oder für eine sonstige Verletzung seiner Dienstpflichten Geschenke oder andere Vorteile fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe oder mit öffentlichem Tadel bestraft. §248 Wer Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, um einen anderen zu einer Handlung nach § 247 zu bestimmen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe oder mit öffentlichem Tadel bestraft. 5. Abschnitt Sonstige Straftaten gegen die allgemeine, staatliche und öffentliche Ordnung §249 Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten (1) Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigt, indem er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, wird mit Verurteilung auf Bewährung, Haftstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer der Prostitution nachgeht oder in sonstiger Weise die öffentliche Ordnung und Sicherheit durch eine asoziale Lebensweise beeinträchtigt. (3) In leichten Fällen kann von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen und auf staatliche Kon-troll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden. (4) Ist der Täter nach Absatz 1 oder 2 oder wegen eines Verbrechens bereits bestraft, kann auf Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren erkannt werden. (5) Zusätzlich kann auf Aufenthaltsbeschränkung und auf staatliche Kontroll-und Erziehungsaufsicht erkannt werden. §250 Tierquälerei Wer vorsätzlich ein Tier roh mißhandelt oder quält, wird von einem gesellschaftlichen Organ der Rechtspflege zur Verantwortung gezogen oder mit öffentlichem Tadel, Geldstrafe oder mit Verurteilung auf Bewährung bestraft. Anmerkung: Andere Mißhandlungen von Tieren können als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.;
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Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1987, Textausgabe mit Sachregister, Ministerium der Justiz (Hrsg.), 10., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988 (StGB DDR 1987, S. 1-112).

Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt. Der Wachschichtleiter leitet die Dienstdurchführung auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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