Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik 1987, Seite 10

Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1987, Seite 10 (StGB DDR 1987, S. 10); 1 StGB Allgemeiner Teil 10 Artikel 7 Garantien der Gerechtigkeit und der Gesetzlichkeit in der Strafrechtsprechung Die sozialistische Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit in der Strafrechtsprechung werden garantiert durch die demokratische Wahl und die Unabhängigkeit der Richter, die in ihrer Rechtsprechung nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen und der Volksvertretung für die Erfüllung der mit ihrer Wahl übernommenen Verpflichtungen verantwortlich sind; die Leitung der Rechtsprechung allein durch das gewählte übergeordnete Gericht; die demokratische Mitwirkung der Bürger in der Rechtsprechung; die demokratische Kontrolle der Recht- sprechung durch die Öffentlichkeit und durch die Volksvertretungen, die für die gesamte Republik von der Volkskammer und dem Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik ausgeübt wird. Artikel 8 Grundsätze für den Geltungsbereich der Strafgesetze Der Geltungsbereich der Strafgesetze wird durch das Staatsgebiet der Deutschen Demokratischen Republik, ihre Souveränität, durch die Bindung der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik an die Gesetze ihres Staates, durch die völkerrechtliche Pflicht zur Erhaltung und Festigung des Friedens sowie durch die in internationalen Vereinbarungen festgelegten Verpflichtungen bestimmt. 2. Kapitel Voraussetzungen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit 1. Abschnitt Straftaten und Verfehlungen §1 (1) Straftaten sind schuldhaft begangene gesellschaftswidrige oder gesellschaftsgefährliche Handlungen (Tun oder Unterlassen), die nach dem Gesetz als Vergehen oder Verbrechen strafrechtliche Verantwortlichkeit begründen. (2) Vergehen sind vorsätzlich oder fahrlässig begangene gesellschaftswidrige Straftaten, welche die Rechte und Interessen der Bürger, das sozialistische Eigentum, die gesellschaftliche und staatliche Ordnung oder andere Rechte und Interessen der Gesellschaft schädigen. Sie ziehen strafrechtliche Verantwortlichkeit vor einem gesellschaftlichen Organ der Rechtspflege oder Strafen ohne Freiheitsentzug oder, soweit gesetzlich vorgesehen, bei schweren Vergehen Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren nach sich. Die Strafe für besonders schwere fahrlässige Vergehen ist, soweit gesetzlich vorgesehen, Freiheitsstrafe bis zu acht Jahren. (3) Verbrechen sind gesellschaftsgefährliche Angriffe gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte, Kriegsverbrechen, Straftaten gegen die Deutsche Demokratische Republik sowie vorsätzlich begangene Straftaten gegen das Leben. Verbrechen sind auch andere vorsätzlich begangene gesellschaftsgefährliche Straftaten gegen die Rechte und Interessen der Bürger, das sozialistische Eigentum oder andere Rechte und Interessen der Gesellschaft, die eine schwerwiegende Mißachtung der sozialistischen Gesetzlichkeit darstellen und für die deshalb eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren angedroht ist oder für die innerhalb des vorgesehenen Strafrahmens im Einzelfall eine Freiheitsstrafe von über zwei Jahren ausgesprochen wird. §2 (1) Nur auf Antrag des Geschädigten werden verfolgt, sofern kein öffentliches Interesse daran besteht; fahrlässige Körperverletzung; Beschädigung persönlichen und privaten Eigentums; unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen; Eigentumsvergehen gegenüber Angehörigen;;
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Dokumentation: Strafgesetzbuch (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1987, Textausgabe mit Sachregister, Ministerium der Justiz (Hrsg.), 10., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988 (StGB DDR 1987, S. 1-112).

Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der zur Lösung der politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten-und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Potsdam Zank, Donner, Lorenz, Rauch Forschungsergebnisse zum Thema: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtütigkeitf Vertrauliche Verschlußsache Die weitere Qualifizierung der Sicherheits- überprüfungen dos Staatssicherheit im Prozeß der politisch-operativen Klärung von gelungenen Schleustmgen Grenzübertritten bekanntwerdende Rückverbindungen eine unverzügliche Informierung der zuständigen Diensteinheiten und eine abgestimmte Kontrolle und Bearbeitung erfolgt.

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