Statut der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands 1971, Seite 27

Statut der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) 1971, Seite 27 (St. SED DDR 1971, S. 27); schaftlicher Beziehungen oder persönlicher Ergebenheit auswählt, ist zur Verantwortung zu ziehen. Das Parteimitglied hat das Recht: a) in seiner Parteiorganisation, auf den Parteiversammlungen und in der Parteipresse an der Erörterung aller Fragen der Politik der Partei und ihrer praktischen Arbeit teilzunehmen, Vorschläge zu unterbreiten, seine Meinung frei zu äußern, bis die Organisation ihren Beschluß gefaßt hat; b) in Parteiversammlungen, auf Parteikonferenzen und Parteitagen sowie auf Plenartagungen der leitenden Parteiorgane an der Tätigkeit der Mitglieder und Funktionäre der Partei, unabhängig von ihrer Stellung, Kritik zu üben. Parteimitglieder, die die Kritik unterdrücken oder bewußt die Unterdrük-kung der Kritik dulden, sind zur Verantwortung zu zienen; 27;
Statut der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) 1971, Seite 27 (St. SED DDR 1971, S. 27) Statut der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) 1971, Seite 27 (St. SED DDR 1971, S. 27)

Dokumentation: Statut der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) 1971. Einstimmig angenommen auf dem Ⅵ. Parteitag der SED, Berlin, 15. bis 21. Januar 1963, mit den vom Ⅶ. Parteitag der SED, Berlin, 17. bis 22. April 1971, und vom Ⅷ. Parteitag der SED, Berlin, 15. bis 19. Juni 1971, bestätigten Abänderungen und Zusätzen, Dietz Verlag, Berlin 1971 (St. SED DDR 1971, S. 1-104).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß selbst- Insbesondere Artikel der Verfassung der Deutschen Demokratische Republik., des Gesetzes über den Ministerrat, des Gesetzes über die Bildung des Ministeriums für Staatssicherhe., des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR. Mit der ausdrücklichen Fixierung von Aufträgen des Staatsanwalts sowie eigenen Feststellungen der Untersuchungsorgane als jeweils eigenständige Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründen und es keine Hinweise auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat usv sowie unter zielstrebiger Ausnutzung politisch-operativer Überprüfungsmöglichkeiten sind wahre Untersuchungsergebnisse zu erarbeiten und im Ermittlungsverfahren in strafprozessual vorgeschriebener Form auszuweisen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X