Statistisches Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1985, Jahrgang 30. Stat. Jahrb. d. DDR 1985, Jhg. 30DDR Deutsche Demokratische -

Statistisches Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1985, Seite 110 (Stat. Jb. DDR 1985, S. 110); ?110 VI. Arbeitskraefte und Arbeitseinkommen Berufstaetige mit Hochschulabschluss a) Personen, die in einer beliebigen Studienform (Direkt-, Fern-, Abend- oder externes Studium) an einer Universitaet, Hochschule, Ingenieurhochschule, Akademie oder an einem Institut mit Hochschulcharakter ein Diplom erworben oder ein Staatsexamen abgelegt haben. b) Personen, denen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder wissenschaftlicher Leistungen ein wissenschaftlicher Grad oder Titel zuerkannt , wurde. c) Inhaber gleichwertiger Abschlusszeugnisse staatlich anerkannter hoeherer Schulen und Universitaeten anderer Laender. Nicht dazu zaehlen Teilnehmer an einem verkuerzten Sonderstudium (z. B. Teilstudium), das nicht mit dem Erwerb eines Diploms oder Staatsexamens abschliesst. Berufstaetige mit Fachschulabschluss a) Personen, die an einer Ingenieur- oder Fachschule in einer beliebigen Studienform oder extern den Fachschulabschluss entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften erworben haben und denen eine Berufsbezeichnung der Fachschulausbildung erteilt wurde. b) Personen, denen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Fachschulabschluss bzw. eine Berufsbezeicnnung der Fachschulausbildung zuerkannt wurde. c) Personen, die an staatlich anerkannten mittleren und hoeheren Fachschulen anderer Laender eine Ausbildung abgeschlossen haben, die der Anforderung des Fachschulabschlusses in der DDR entspricht, und ein entsprechendes Zeugnis besitzen. Nicht dazu zaehlen Teilnehmer an einem Fachschulteilstudium, das nicht zum Fachschulabschluss fuehrt, und Meister, auch wenn die Ausbildung an einer Ingenieur- oder Fachschule erfolgte. In den Tabellen ueber den Ausbildungsstand der Berufstaetigen ist aufgrund der Fachschulanerkennung ein Teil der Berufstaetigen mit Facharbeiterabschluss im Gesundheitswesen ab 1976 in den Bestand der Berufstaetigen mit Fachschulabschluss einbezogen (laut Anordnung vom 21. Auqust 1975, GBl. Teil I, Nr. 36/1975) Meister Personen, die einen urkundlichen Nachweis ueber eine abgeschlossene Qualifikation als Meister bzw. als Meister des Handwerks besitzen bzw. denen aufgrund langjaehriger Berufserfahrungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen die Qualifikation als Meister zuerkannt wurde. Niehl hierzu zaehlen: In Meisterfunktionen eingesetzte oder den Begriff ?Meister" als Taetigkeitsbezeichnung fuehrende Arbeitskraefte, die keinen Meisterabschluss haben (z. B. Platzmeister, Wagenmeister). Facharbeiter Personen, die ueber die Berufsausbildung oder im Rahmen der Erwachsenenqualifizierung nach abgeschlossener Ausbildung In einem Ausbildungsberuf die Facharbeiterpruefung bestanden haben und im Besitz eines Facharbeiterzeugnisses (Facharbeiterbrief) sind oder denen aufgrund langjaehriger Berufserfahrungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen die Facharbeiterqualifikation zuerkannt wurde. Nicht als Facharbeiter zaehlen Personen, die im Rahmen der Berufsausbildung oder der Erwachsenenqualifizierung auf Teilgebieten eines Ausbildungsberufes ausgebildet wurden. 1. Sozialoekonomische Struktur der Berufstaetigen Beschaeftigtengruppe Berufstaetige (einschliesslich Lehrlinge) Arbeiter und Angestellte (einschliesslich Lehrlinge) Mitglieder von Produktionsgenossenschaften1) darunter: LPG PGH Kommissionshaendler2) und Komplementaere Uebrige Berufstaetige2) darunter: Einzelbauern und private Gaertner Private Handwerker Private Gross- und Einzelhaendler Freiberuflich Taetige Berufstaetige 1955 1984 1949 1955 I960 1970 1980 1982 1983 1984 1 000 Prozent 8 188,0 8 915,7 100 100 100 100 100 100 100 100 6 415,9 7 948,2 68,6 78,4 81,0 84,5 89,4 89,4 89,3 89,2 192,8 791,2 2.4 13,8 12,3 8,5 8.6 8.7 8.9 190,2 598,2 2,3 12,0 8,7 6,5 6,5 6,6 6.7 2.4 163,3 0,0 1,8 3,1 1,8 1.8 1,8 1,8 25,2 0,5 0.5 0,3 0,3 0.3 0,3 1 579,2 151,2 31,4 19,3 4,8 2,8 1,8 1,7 1.7 1.7 1 028,9 6,0 20,7 12,6 0.4 0,1 0,1 0.1 0.1 0.1 320,0 109.7 4,7 3,9 2.8 1,7 1.3 1,3 1,2 1.2 148,3 11,6 2,9 1,8 0,8 0.3 0.1 0,1 0,1 0.1 33,9 11.2 0.4 0,3 0,2 0,1 0,1 0.1 0.1 1) Einschliesslich Mitglieder von Rechtsanwaltskollegien. - 2) Einschliesslich mithelfende Familienangehoerige.;
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Dokumentation: Statistisches Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 30. Jahrgang 1985, Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Statistische Jahrbuch der DDR im 30. Jahrgang 1985 (Stat. Jb. DDR 1985).

Auf der Grundlage der Direktive und der zu erlassenden Durchführungsbestimmungen zur Direktive ist in den Diensteinheiten Staatssicherheit unverzüglich mit der Überarbeitung der Mobilmachungsplanung und der zusätzlichen organisatorischen Mobilmachungsmaßnahmen, die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermittlunqsverfahrens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu beurteilen, ob diese Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.

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