Statistisches Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1973, Jahrgang 18. Stat. Jahrb. d. DDR 1973, Jhg. 18DDR Deutsche Demokratische -

Statistisches Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1973, Seite 416 (Stat. Jb. DDR 1973, S. 416); ?416 XX. Bevoelkerungsstruktur und -entwicklung Zu unterstuetzende Angehoerige von nicht wirtschaftlich Taetigen mit Einkommen Personen, die ausschliesslich von nicht wirtschaftlich taetigen Familienangehoerigen oder anderen nicht wirtschaftlich taetigen Personen, die zum gleichen Haushalt gehoeren, Mittel fuer ihren Lebensunterhalt beziehen. Hierzu zaehlen hauptsaechlich nicht wirtschaftlich taetige Hausfrauen sowie die im Haushalt lebenden nicht wirtschaftlich taetigen Kinder. Personen ohne Angabe der Quellen des Lebensunterhalts Personen, die von Familienangehoerigen oder anderen Personen unterstuetzt werden, mit denen sie nicht einen gemeinsamen Haushalt fuehren, bzw. Anstaltsinsassen, deren Lebensunterhalt aus Mitteln der Anstalt bestritten wird (bestimmte Insassen in Heimen der Sozialfuersorge, Insassen von psychiatrischen Anstalten usw.). Einkommensbezieher Personen, die entweder durch ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Reproduktionsprozess Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts erhalten bzw. ihren Lebensunterhalt nur durch Bezug von Rente (ausser Waisen- bzw. Halbwaisenrente), Pension, Stipendium, Sozialfuersorgeunterstuetzung oder durch andere Einkommen (z. B. Miete, Pacht) bestreiten. Haupteinkommensbezieher Haushaltsmitglied, das ueberwiegend zum Lebensunterhalt des Haushalts beitraegt. Quellen des Lebensunterhalts Einkommen aus wirtschaftlicher Taetigkeit Einkommen, das die wirtschaftlich Taetigen aus wirtschaftlicher Taetigkeit erhalten und das unmittelbar oder mittelbar auf der persoenlichen Leistung beruht. Lehrlingsentgelt Auf der Grundlage tariflicher bzw. gesetzlicher Regelung im Lehr- bzw. Ausbildungsvertrag festgelegtes Entgelt fuer Lehrlinge waehrend der Berufsausbildung. Stipendium Regelmaessige finanzielle Zuwendung, die an Direktstudenten fuer die materielle Sicherstellung ihres persoenlichen Studiums aus staatlichen oder betrieblichen Mitteln auf der Grundlage entsprechender gesetzlicher Bestimmungen gezahlt wird. Sozialfuersorgeunterstuetzung Staatliche finanzielle Zuwendung, die an hilfsbeduerftige Personen gezahlt wird, die den notwendigen Lebensunterhalt fuer sich und ihre hilfsbeduerftigen, unterhaltsberechtigten Angehoerigen nicht verdienen koennen, ueber kein verwertbares Vermoegen verfuegen und keine ausreichenden Mittel von anderer Seite erhalten. Rente Regelmaessige finanzielle Zuwendung, die an die Versicherten von der Sozialversicherung, von Betrieben oder von staatlichen Einrichtungen aus Versicherungsfonds, betrieblichen Fonds oder aus dem Staatshaushalt nach Eintritt des Versicherungs- bzw. Versorgungsfalles auf Grund gesetzlicher Bestimmungen gezahlt wird. Arbeitspendler Wirtschaftlich taetige Personen, deren Wohnsitz und Arbeitsstaette nicht im selben Territorium (Gemeinde, Kreis, Bezirk) liegen. Es bleibt unberuecksichtigt, ob die wirtschaftlich taetige Person taeglich oder nicht taeglich den Weg zwischen Wohnsitz und Arbeitsstaette zuruecklegt und wie gross dabei die Entfernung ist. Auspendler Wirtschaftlich taetige Person, die im Berichtsgebiet wohnt, deren Arbeitsstaette jedoch ausserhalb des Berichtsgebiets liegt. Einpendler Wirtschaftlich taetige Person, die im Berichtsgebiet arbeitet, deren Wohnsitz jedoch ausserhalb des Berichtsgebiets liegt. Nichtpendlcr Wirtschaftlich taetige Person, deren Wohnsitz und Arbeitsstaette im selben Berichtsgebiet liegen. Privathaushalt Einpersonenhaushalt In einer eigenen Wohnung oder als Nebenmieter (Untermieter) wohnende und allein wirtschaftende Person. Mehrpersonenhaushalt Haushalt von zwei oder mehr zusammen wohnenden und gemeinsam wirtschaftenden Personen, die meist miteinander verwandt sind, sowie Haushalte, in denen miteinander verwandte oder fremde oder ausschliesslich nicht miteinander verwandte Personen zusammen wohnen und gemeinsam wirtschaften. Anstaltshaushalt Personengesamtheit, die unter besonderer Leitung eine voruebergehende oder staendige Wohn- und Verpflegungsgemeinschaft bildet. In die Auswertung der Volkszaehlung wurden nur die Personen einbezogen, die am Zaehlungsstichtag in dieser Anstalt ihren staendigen Wohnsitz (Hauptwohnung) hatten. Haushaltsgroesse In die Ermittlung der Haushaltsgroesse wurden bei der Volks- und Berufszaehlung alle diejenigen Haushaltsmitglieder einbezogen, die am Zaehlungsstichtag im Haushalt ihren staendigen Wohnsitz (Hauptwohnung) hatten. Dazu gehoeren auch, entsprechend den melderechtlichen Bestimmungen, diejenigen Haushaltsmitglieder, die aus Gruenden der Berufsausbildung, Berufsausuebung oder des Studiums zeitweilig an einem anderen Ort einen zweiten Wohnsitz (Xebenwohnung) hatten. Die Ergebnisse der Wohnraum- und Gebaeudezaehlung wurden im Statistischen Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik 1972 im Abschnitt VII. Bauwirtschaft, Seite 173 bis 178, und Abschnitt XVI. Verbrauch der Bevoelkerung, Seite 366 und 367, veroeffentlicht.;
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Dokumentation: Statistisches Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 17. Jahrgang 1973, Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Statistische Jahrbuch der DDR im 17. Jahrgang 1973 (Stat. Jb. DDR 1973).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt, sondern ist häufig Bestandteil der vom Genossen Minister wiederholt geforderten differenzierten Rechtsanwendung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache . Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten Staatssicherheit , Die Organisation des Zusammenwirkens der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit mit anderen Organen und Einrichtungen bei der Organisierung einer wirksamen vorbeugenden Tätigkeit ist Grundlage für die zielstrebige und systematische Nutzung der Kräfte, Mittel und Möglichkeiten dieser Institutionen für die Erarbeitung von Ersthinweisen oder die Ergänzung bereits vorliegender Informationen Staatssicherheit . Unter Berücksichtigung der spezifischen Funktionen dieser Organe und Einrichtungen und der sich daraus ergebenden differenzierten Möglichkeiten für die Erarbeitung von Koör dinierungaVorschlägen liegt dementsprechend bei den Referatsleitern der Abteilung ХѴ Sie haben im Rahmen dieser Verantwortung die Realisierung der vom Leiter der Abteilung in Form von Transportaufträgen bestätigten Koordinierungsvorsohläge gewährleisten., Zu beachtende Siohorheltserfordernisse und andere Faktoren, die Einfluß auf die Koordinierung der Transporte haben.

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