Staatssicherheitsdienst, Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen 1956, Seite 74

Staatssicherheitsdienst (SSD) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1956, Seite 74 (SSD DDR UfJ BRD 1956, S. 74); und Artikel III A III Xontrollratsdirektive 38 gestützte Anklage überreicht. Diese Anklage durfte idb behalten. Jch war wegen der von Dr. Silgradt behaupteten Zusammenarbeit mit dem Ostbüro der CDTA, also wegen Spionage, angeklagt. Der Hauptverhandlungstermin war auf den 6. 9. 1954 vor dem Bezirksgericht Potsdam anberaumt. Jdh wies darauf bin, daß id? nie in Potsdam gewohnt hätte und daß meine Sache dod? eigentlich in Leipzig verhandelt werden müsse. Der Leiter des SSD-Gefängnisses, Oberleutnant Rose, erklärte mir, daß man mid? überall aburteilen könne, wo man dies für richtig halte. iO Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung lernte iCh meinen Offizialverteidiger, ReChtsanwalt Barnick, kennen, den meine Ehefrau gleichzeitig zum Wahlverteidiger bestellt hatte. B. behauptete, über die Beschuldigungen gegen miCh genau informiert zu sein und fragte mich lediglich, ob id? Spionage betrieben hätte und wie id? mid? in der 'Hauptverhandlung verhalten wolle. Jch erwiderte, daß id? auf Gegenüberstellung mit Dr. Silgradt bestehen müßte. Mit diesem immer wiederholten Verlangen hatte id? schließlich in der Verhandlung Erfolg, die SaChe wurde zum Zwecke der Gegenüberstellung mit Dr. Silgradt vertagt. Erneute Hauptverhandlung fand am 20. 9. 1954 statt. Sämtliche Beschuldigungen brachen zusammen, da ido ja tatsächlich nichts in der in der Anklage behaupteten Richtung begangen hatte. Entscheidend war, daß ich nachweisen konnte, zu der Zeit, als das von mir gelieferte Material an das Ostbüro der CDU abgegeben worden sein sollte, gar nicht in Leipzig gewesen zu sein. Ich wurde frei gesprochen. Protz dieses Preispruchs erfolgte keine Haftentlassung. 'Unmittelbar nach der Hauptverhandlung mußte ich die noch in meinem Besitz befindliche Anklageschrift abgeben, das Vrteil durfte ich überhaupt nur durchlesen. Dennoch mußte ich schriftlich den Empfang des Urteils bestätigen. Jch blieb weiter in der Lindenstraße und erfuhr nach einer Woche, daß die Staatsanwaltschaft gegen das freisbrechende Vrteil Protest eingelegt hatte. Vber dieses Rechtsmittel fand in meiner Abwesenheit am 23. li. 1954 die Verhandlung vor dem Obersten Geriöot statt- Dds Vrteil des Bezirksgerichts Potsdam wurde aufgehoben und zur nochmaligen Verhandlung zurückverwiesen mit dem Bemerken, daß der Strafsenat meine Pätigkeit bzw. mein Unterlassen auch im Hinblick auf den Straftatbestand des § 139 StQB unterlassene Verbredoensanzeige prüfen müsse. Erneuter Hauptverhandlungstermin vor dem Bezirksgericht Potsdam fand am 17. i. 1955 statt. Die Anklage war nicht geändert worden. Hochmals erhielt ich die Anklageschrift nicht, auch wurde mir das Vrteil des Obersten Gerichts nicht zugestellt. Auch mein Verteidiger erhielt dieses Vrteil nicht. Als ich das in der Hauptverhandlung monierte, heftete der Vorsitzende, Oberrichter Wohlgethan, die in den Akten befindliche Vrteilsausferti-gung des Obersten Gerichts aus und ließ mich und meinen Verteidiger dieses Vrteil eben mal durchlesen. Hach einer deshalb erfolgten Unterbrechung von 20 Minuten ging die Verhandlung weiter. ine Verurteilung auch nach Verbrechens zu einer irurteilt. Die Untersuchungs- haft wurde angerechnet. Ich verzichtete auf Berufungseinlegung, weil ich schon fast ein Jahr in Untersuchungshaft saß und die Anrechnung dieser Untersuchungshaft nicht gefährden wollte. Am 7. 3. 1955 wurde ich zur restlichen Strafverbüßung in das Gefängnis nach Heuruppin übergeführt, von wo aus ich nach restloser Verbüßung der Strafe am 2. 9. 1955 entlassen wurde. Bei dieser Entlassung erhielt ich nur die Gegenstände aus meinem persönlichen Eigentum zurück, die nach Heuruppin gelangt waren. Einige Sachen hatte der SSD einbehalten, und ich erhielt diese nicht zurück. Man lehnte auch ab, mir das Verzeichnis der bei meiner Einlieferung in das SSD-Gefängnis abgenommenen Sachen zu zeigen. Ein Vernichtungsprotokoll oder dergleichen war vom SSD nicht angefertigt worden. Von der Patsache, daß mein Stellvertreter Conrads vor oder während seiner Republikflucht verhaftet worden war, erfuhr ich erst in der Hauptverhandlung am 20. 9. 1954. Gleichzeitig erfuhr ich aber auch, daß Conrads nur ganz kurze Zeit in Haft war und dann freigelassen wurde. Er befindet sich heute in der Bundesrepublik. Er war also offensichtlich in den Augen des SSD kein Verbrecher gegen die DDR. Dennoch wurde ich wegen Hicht-anzeige eines von Conrads begangenen Staatsverbrechens verurteilt. gez. Unterschrift gez. Unterschrift Im SSD-Gefängnis Hohenschönhausen Auszug aus dem Bericht des entlassenen politischen Häftlings Horst Küster, der als Student der Universität Jena 1952 wegen angeblicher Boykotthetze zu 1V2 Jahren Zuchthaus verurteilt wurde, über seinen Aufenthalt im SSD-Vntersuchungsgefängnis Berlin-Hohenschönhausen: Als ich І11 Berlin-Hohenschönhausen eingeliefert wurde, hatte ich natürlich keine Ahnung, daß id0 der Preiheit räumlich so nahe war. (Wie ich später aus den Beobachtungen § 139 StGB erfolgen wurde wegen eines solchen 74;
Staatssicherheitsdienst (SSD) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1956, Seite 74 (SSD DDR UfJ BRD 1956, S. 74) Staatssicherheitsdienst (SSD) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1956, Seite 74 (SSD DDR UfJ BRD 1956, S. 74)

Dokumentation: Staatssicherheitsdienst (SSD) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Terror als System, Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1956 (SSD DDR UfJ BRD 1956, S. 1-108).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Lage der Untersuchungshaftanstalt im Territorium für die Gewährleistung der äußeren Sicherheit ergeben Möglichkeiten der Informationsgevvinnung über die Untersuchungshaftanstalt durch imperialistische Geheimdienste Gefahren, die sich aus den Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit in ihrer Gesamtheit zu verletzen und zu gefährden. Zur Durchsetzung ihrer Ziele wenden die imperialistischen Geheimdienste die verschiedenartigsten Mittel und Methoden an, um die innere Sicherheit und Ordnung Üntersuchungshaf tanstalten sowie einer Vieldanl von Erscheinungen von Provokationen In- haftierter aus s-cheinbar nichtigem Anlaß ergeben können. Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Kontrolle und Beaufsichtigung Inhaf- tierter während des politisch-operativen Untersuchungshaftvolizuges Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen behandelt werden, die Angriffsrichtung, Mittel und Methoden feindlich-negativer Handlungen Inhaftierter erkennen lassen, und eine hohe Gefährdung der inneren Sicherheit und Ordnung in den Gerichtsgebäuden ist. Die Gerichte sind generell nicht in der Lage, die Planstellen der Justizwachtmeister zu besetzen, und auch die Besetzung des Einlaßdienstes mit qualifizierten Kräften ist vor allem in den Beratungen beim Leiter der vermittelt wurden, bewußt zu machen und schrittweise durchzusetzen. Zu diesem Zweck wurden insgesamt, Einsätze bei den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen war gewährleistet, daß die erforderiiehen Prüfungshandlungen gründlich und qualifiziert durchgeführt, die Verdachtsgründe umfassend aufgeklärt, auf dieser Grundlage differenzierte Ent-scheidunoen aatroffer.

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